Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Tom & Sally's Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Bleichstraße 23, 35390 Gießen
Handelsregister
Amtsgericht Gießen HRB 6581
EUID
DEM1406.HRB6581
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gießen
Aktenzeichen
6 IN 214/23
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Boris A. Schmidt-Burbach
Kanzlei
SBK Insolvenzverwaltung GmbH
Adresse
Im Amtmann 15, 35578 Wetzlar
Telefon
06441/204310
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
08.02.2024 , 09:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.04.2024
Prüfungstermin
07.05.2024
Gegenstand des Unternehmens
Die Übernahme der unbeschränkten Haftung bei der Tom & Sally´s GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gießen unter HRA 5008, deren Unternehmensgegenstand der Betrieb von Salatbars und von Liefer- und Catering-Services ist.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Gießen hat am 08.02.2024 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tom & Sally's Verwaltungs GmbH eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Boris A. Schmidt-Burbach bestellt worden. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 16.04.2024 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte sind gegenüber dem Verwalter mitzuteilen. Das Verfahren wird gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 InsO schriftlich durchgeführt. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist auf den 07.05.2024 festgelegt. Bis zu diesem Termin sind Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sowie diverse Anträge, wie die Wahl eines anderen Verwalters oder die Beantragung der Eigenverwaltung, bei dem Gericht einzureichen. Die Insolvenztabelle wird nach gesetzlichen Fristen zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 214/23:
Über das Vermögen der
Tom & Sally's Verwaltungs GmbH, Bleichstraße 23, 35390 Gießen (AG Gießen , HRB 6581), vertr. d.: Tobias Kristian Voigt, Henriette-Hezel-Straße 1, 35398 Gießen, (Geschäftsführer),
ist am 08.02.2024 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
In…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 214/23:
Über das Vermögen der
Tom & Sally's Verwaltungs GmbH, Bleichstraße 23, 35390 Gießen (AG Gießen , HRB 6581), vertr. d.: Tobias Kristian Voigt, Henriette-Hezel-Straße 1, 35398 Gießen, (Geschäftsführer),
ist am 08.02.2024 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Boris A. Schmidt-Burbach, c/o SBK Insolvenzverwaltung GmbH, Im Amtmann 15, 35578 Wetzlar, Tel.: 06441/204310, Fax: 06441/2043120, E-Mail: info@sbk-insolvenz.de .
Insolvenzforderungen sind bis zum 16.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 S. 1 InsO.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 07.05.2024. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie folgende Anträge müssen bis zu diesem Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig bzw. werden bis zum Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, den 08.02.2024
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