Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ToMa UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Makartstr. 13 c/o Manuela Matuschek, 81479 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 221758
EUID
DED2601V.HRB221758
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München
Aktenzeichen
1509 IN 753/18
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Kaljevicova Aleksandra
Termine & Fristen
Fristende
27.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Vermietung und Verpachtung von Gewerberäumen und Gewerbeobjekten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der ToMa UG (haftungsbeschränkt), c/o Manuela Matuschek, München, ist die Schlussverteilung mit Zustimmung des Gerichts angeordnet. Eine Verteilungsmasse in Höhe von 21.377,50 € ist verfügbar, wobei Forderungen in Höhe von 528.695,54 € zu berücksichtigen sind. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten haben die Gelegenheit bis einschließlich 27.11.2025, Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Vermögensgegenstände schriftlich beim Insolvenzgericht vorzulegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1509 IN 753/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ToMa UG (haftungsbeschränkt), c/o Manuela Matuschek, Makartstraße 13, 81479 München, vertreten durch die Liquidatorin Kaljevicova Aleksandra
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 221758
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlussterm…
1509 IN 753/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ToMa UG (haftungsbeschränkt), c/o Manuela Matuschek, Makartstraße 13, 81479 München, vertreten durch die Liquidatorin Kaljevicova Aleksandra
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 221758
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.11.2025
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 25.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Veröffentlichung gem. § 188 InsO:
1509 IN 753/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma ToMa UG (haftungsbeschränkt)
c/o Manuela Matuschek, Makartstraße 13, 81479 München findet mit Zustimmung des
Gerichts die Schlussverteilung statt. Es ist eine Verteilungsmasse in Höhe von 21.377,50 €
verfügbar, zu ber…
Veröffentlichung gem. § 188 InsO:
1509 IN 753/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma ToMa UG (haftungsbeschränkt)
c/o Manuela Matuschek, Makartstraße 13, 81479 München findet mit Zustimmung des
Gerichts die Schlussverteilung statt. Es ist eine Verteilungsmasse in Höhe von 21.377,50 €
verfügbar, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 528.695,54 €. Das
Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts -
München niedergelegt.
Veröffentlicht durch das Amtsgericht München - Insolvenzgericht
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