Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 6347
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Insolvenzprofil
Ton-und Studiotechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Neuss HRB 6347
EUID
DER1102.HRB6347
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 225/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2025 , 09:43 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.03.2025
Einsichtnahme Unterlagen
31.03.2025
Berichtstermin
12.04.2025
Masseunzulänglichkeit
24.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 01.02.2025 um 09:43 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ton-und Studiotechnik GmbH, Grevenbroich, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens ernannt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 22.03.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Als Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 12.04.2025 festgelegt. Schriftliche Stellungnahmen zur Person des Insolvenzverwalters können bis zu diesem Termin bei Gericht eingereicht werden. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 31.03.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ton-und Studiotechnik GmbH ist am 01.02.2025 um 09:43 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 22.03.2025. Der Stichtag für den …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ton-und Studiotechnik GmbH ist am 01.02.2025 um 09:43 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 22.03.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 12.04.2025. Unterlagen können ab dem 31.03.2025 eingesehen werden. Am 24.04.2025 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters auf Masseunzulänglichkeit bei Gericht eingegangen, was zur Einstellung des Verfahrens führen wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 225/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 6347 eingetragenen Ton-und Studiotechnik GmbH, Am Schellberg 18, 41516 Grevenbroich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Gero Enders und Herrn Erik Thomas Groß,
wird wegen Zahlu…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 225/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 6347 eingetragenen Ton-und Studiotechnik GmbH, Am Schellberg 18, 41516 Grevenbroich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Gero Enders und Herrn Erik Thomas Groß,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2025, um 09:43 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens, Couvenstraße 4, 40211 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 12.04.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 31.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
503 IN 225/24
Düsseldorf, 01.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 225/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 6347 eingetragenen Ton-und Studiotechnik GmbH, Am Schellberg 18, 41516 Grevenbroich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Gero Enders und Herrn Erik Tho…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 225/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 6347 eingetragenen Ton-und Studiotechnik GmbH, Am Schellberg 18, 41516 Grevenbroich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Gero Enders und Herrn Erik Thomas Groß,
ist am 24.04.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
503 IN 225/24
Amtsgericht Düsseldorf, 25.04.2025
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