Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
flo.rentine GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kaiserstr. 84, 45468 Mülheim an der Ruhr
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 37248
EUID
DER1202.HRB37248
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
601 IN 46/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Antragseingang
12.08.2024
Eröffnung
21.02.2025 , 10:02 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.04.2025
Einsichtnahme Unterlagen
22.04.2025
Anzeige Masseunzulänglichkeit
25.04.2025
Berichtstermin
19.05.2025
Gegenstand des Unternehmens
die gewerbliche Vermietung von Gästezimmern und Veranstaltungsräumen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Duisburg hat am 21.02.2025 um 10:02 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der flo.rentine GmbH eröffnet. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin, der am 12.08.2024 bei Gericht eingegangen war. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tim Kölling ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.04.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 19.05.2025. Die Unterlagen werden ab dem 22.04.2025 zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der flo.rentine GmbH ist am 21.02.2025 um 10:02 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Antragsstellerin war die Schuldnerin selbst, wobei der Antrag bereits am 12.08.2024 bei Gericht eingegangen war. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tim Kölling e…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der flo.rentine GmbH ist am 21.02.2025 um 10:02 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Antragsstellerin war die Schuldnerin selbst, wobei der Antrag bereits am 12.08.2024 bei Gericht eingegangen war. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tim Kölling ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 07.04.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 19.05.2025. Unterlagen können ab dem 22.04.2025 eingesehen werden. Am 25.04.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin die sofortige Beschwerde zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 601 IN 46/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 37248 eingetragenen flo.rentine GmbH, Hingbergstraße 188, 45470 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Isabelle Schriever, Am Bongard 8, 40629 Düsseldorf
Unte…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 601 IN 46/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 37248 eingetragenen flo.rentine GmbH, Hingbergstraße 188, 45470 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Isabelle Schriever, Am Bongard 8, 40629 Düsseldorf
Unternehmensgegenstand: Gewerbliche Vermietung von Gästezimmern und Veranstaltungsräumen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 21.02.2025, um 10:02 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.08.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Tim Kölling, Brunshofstr. 1, 45470 Mülheim an der Ruhr.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.04.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 19.05.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 22.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. S4 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
601 IN 46/24
Duisburg, 21.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 601 IN 46/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 37248 eingetragenen flo.rentine GmbH, Hingbergstraße 188, 45470 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Isabelle Schriever,
ist am 25…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 601 IN 46/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 37248 eingetragenen flo.rentine GmbH, Hingbergstraße 188, 45470 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Isabelle Schriever,
ist am 25.04.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
601 IN 46/24
Amtsgericht Duisburg, 28.04.2025
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