Vorläufige Maßnahmen Mecklenburg-Vorpommern HRB 15028

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Insolvenzprofil

Tonerversum GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Schwerin HRB 15028
EUID
DEN1308V.HRB15028

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
580 IN 595/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Dr. Mathias Gellert
Adresse
August-Bebel-Straße 4, 19055 Schwerin
Telefon
0385 558540

Termine & Fristen

Fristende Beschwerde

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Schwerin hat auf Antrag der Tonerversum GmbH, Dömitz, vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Mathias Gellert aus Schwerin bestellt worden. Der Verwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldnerin ist verboten, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen; die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf den Verwalter über. Dem Verwalter ist die Eröffnung von Sonderkonten und die Begründung von Masseverbindlichkeiten erlaubt. Drittschuldnern wird untersagt, an die Schuldnerin zu zahlen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

580 IN 595/26 In dem Verfahren über den Antrag Tonerversum GmbH, Roggenfelder Straße 6, 19303 Dömitz, vertreten durch den Geschäftsführer Jester Aivar, Polz Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 15028 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Beschluss: 1. Maßnahme…

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