Vorläufige Maßnahmen Baden-Württemberg HRB 749587

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Insolvenzprofil

Toni ALI UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 749587
EUID
DEB8535.HRB749587

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Heidelberg
Aktenzeichen
56 IN 487/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Stefan Roth
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Bachstraße 5-7, 68165 Mannheim
Telefon
0621 4400445

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
13.10.2026 , 12:00 Uhr

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Heidelberg hat am 13.10.2026 um 12:00 Uhr im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Toni ALI UG (haftungsbeschränkt) vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Ziel ist die Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag. Die Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin ist untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Roth aus Mannheim bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist beauftragt, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob dieses die Kosten des Verfahrens decken wird. Der Schuldnerin ist verboten, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen; die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen und Sonderkonten zu eröffnen. Den Drittschuldnern ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; sie werden aufgefordert, Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten. Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Heidelberg eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

56 IN 487/26 zustellen (Postzustellungsauftrag) zustellen (elektronisches EB) zustellen (elektronisches EB) In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Toni ALI UG (haftungsbeschränkt), Industriestraße 9, 74934 Reichartshausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Ivalin…

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