Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TONI CORE GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Vitalisstraße 67, 50827 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 102122
EUID
DER3306.HRB102122
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70k IN 122/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
11.06.2024
Einsichtnahme Forderungstabelle
03.11.2024
Prüfungsstichtag
03.12.2024
Einsichtnahme Forderungstabelle
25.05.2026
Prüfungsstichtag
25.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Konsumartikeln, insbesondere von Produkten für den Bekleidungs- und Accessoire- sowie Beautymarkt
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TONI CORE GmbH, eingetragenes Handelsregister HRB 102122 beim Amtsgericht Köln, ist eröffnet. Im Verfahren sind die Geschäftsführerinnen Frau Jackie Paloma Paul und Frau Felicia Hommel gesetzlich vertreten. Am 11.06.2024 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Im weiteren Verfahrensverlauf werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 25.06.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 25.05.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln niedergelegt. Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung möglich.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TONI CORE GmbH ist beim Amtsgericht Köln anhängig. Im Laufe des Verfahrens hat der Insolvenzverwalter am 11.06.2024 die Anzeige eingereicht, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Das Gericht hat daraufhin in mehreren Beschlüssen die Prüfung nachträglich …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TONI CORE GmbH ist beim Amtsgericht Köln anhängig. Im Laufe des Verfahrens hat der Insolvenzverwalter am 11.06.2024 die Anzeige eingereicht, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Das Gericht hat daraufhin in mehreren Beschlüssen die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Ein früherer Prüfungsstichtag war der 03.12.2024, wobei die Einsichtnahme der Tabellen ab dem 03.11.2024 möglich war. In einer späteren Bekanntmachung vom 25.03.2026 wurde ein neuer Prüfungsstichtag für den 25.06.2026 festgelegt, an dem schriftliche Widersprüche gegen zu prüfende Forderungen spätestens eingehen müssen. Die entsprechenden Unterlagen waren ab dem 25.05.2026 zur Einsicht niedergelegt. Gegen die Beschlüsse steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung offen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 122/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 102122 eingetragenen TONI CORE GmbH, Vitalisstr. 67, 50827 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Jackie Paloma Paul, und Frau Felicia Hommel,
wird ang…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 122/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 102122 eingetragenen TONI CORE GmbH, Vitalisstr. 67, 50827 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Jackie Paloma Paul, und Frau Felicia Hommel,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
25.06.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem
25.05.2026
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1343 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70k IN 122/23
Amtsgericht Köln, 25.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 122/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 102122 eingetragenen TONI CORE GmbH, Vitalisstr. 67, 50827 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Jackie Paloma Paul, und Frau Felicia Hommel,
ist am 1…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 122/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 102122 eingetragenen TONI CORE GmbH, Vitalisstr. 67, 50827 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Jackie Paloma Paul, und Frau Felicia Hommel,
ist am 11.06.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70k IN 122/23
Amtsgericht Köln, 01.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 122/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 102122 eingetragenen TONI CORE GmbH, Vitalisstr. 67, 50827 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Jackie Paloma Paul, und Frau Felicia Hommel,
wird ang…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 122/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 102122 eingetragenen TONI CORE GmbH, Vitalisstr. 67, 50827 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Jackie Paloma Paul, und Frau Felicia Hommel,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
03.12.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem
03.11.2024
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1343 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70k IN 122/23
Amtsgericht Köln, 03.09.2024
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