Vorläufige Maßnahmen Baden-Württemberg HRB 708482

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Insolvenzprofil

TOO-Design GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 708482
EUID
DEB8536.HRB708482

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
40 IN 486/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwältin Dr. Gesa Pantaleon gen. Stemberg
Adresse
Okenstrasse 59, 77652 Offenburg
Telefon
0781/ 969099-0

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
17.08.2026 , 16:30 Uhr

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Offenburg hat am 17.08.2026 über den Antrag der TOO-Design GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Beschluss gefasst. Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Gesa Pantaleon gen. Stemberg bestellt. Diese überwacht die Schuldnerin, sichert das Vermögen und prüft, ob die Masse die Verfahrenskosten deckt. Die Schuldnerin ist in ihrer Verfügungsbefugnis eingeschränkt; Verfügungen über Gegenstände des Vermögens bedürfen der Zustimmung der vorläufigen Verwalterin. Über Bankkonten und Außenstände geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Den Drittschuldnern wird die Zahlung an die Schuldnerin untersagt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

40 IN 486/26 | In dem Verfahren über den Antrag TOO-Design GmbH, Am Guterbahnhof 3, 77652 Offenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Bindner Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 708482 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschlus…

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