Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tooltechnology Frästechnik GmbH ist eröffnet. Der Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren wurde auf den 16.12.2024 bestimmt. Dieser dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 InsO, insbesondere den Abschluss eines Vergleichs oder Schiedsvertrages zur Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert. Die Entscheidung wurde am 11.11.2024 vom Amtsgericht Goslar verkündet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 45/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tooltechnology Frästechnik GmbH, Schäfereiweg 33, 38723 Seesen (AG Braunschweig, HRB 207043), vertr. d.: Andreas Richert, Lehmkuhle 3, 37581 Bad Gandersheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Ver…
33 IN 45/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tooltechnology Frästechnik GmbH, Schäfereiweg 33, 38723 Seesen (AG Braunschweig, HRB 207043), vertr. d.: Andreas Richert, Lehmkuhle 3, 37581 Bad Gandersheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren wird bestimmt auf
16.12.2024.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 11.11.2024
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