Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TOP Dienstleistungs- und Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Zuger Straße 9, 09599 Freiberg
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 22878
EUID
DEU1206.HRB22878
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1205 IN 1196/18
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt / Rechtsanwältin Nicolas Rebel / Bettina Schmudde
Rolle
Insolvenzverwalter
Termine & Fristen
Beschlussdatum
10.02.2026
Widerspruchsfrist Ende
24.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Holz- und Bautenschutz sowie Handel mit Holz
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TOP Dienstleistungs- und Service GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Chemnitz hat am 10.02.2026 eine Entscheidung erlassen, wonach für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet wurde. Die Insolvenzgläubiger sowie der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin können bis zum 24.03.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich widersprechen. Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen der Insolvenzverwalter RA Nicolas Rebel und RAin Bettina Schmudde zur Einsicht aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen; eine Benachrichtigung über das Ergebnis erfolgt nicht. Rechtsbehelfe sind innerhalb von zwei Wochen ab Beschlusszustellung beim Amtsgericht Chemnitz einzulegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 1205 IN 1196/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TOP Dienstleistungs- und Service GmbH, Zuger Straße 9, 09599 Freiberg, Amtsgericht Chemnitz , HRB 22878
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Fischer
vertreten durch den Gesellschafter Oliver Fisch…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 1205 IN 1196/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TOP Dienstleistungs- und Service GmbH, Zuger Straße 9, 09599 Freiberg, Amtsgericht Chemnitz , HRB 22878
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Fischer
vertreten durch den Gesellschafter Oliver Fischer
ergeht am 10.02.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 24.03.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Nicolas Rebel und der Insolvenzverwalterin RAin Bettina Schmudde, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
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