Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TOP Industrieservice GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Berliner Str. 1, 30916 Isernhagen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 226454
EUID
DEP2305.HRB226454
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung
Aktenzeichen
356/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Diplom-Ökonom Björn von Gösseln
Adresse
Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover
Telefon
0511 6968460
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.07.2026 , 11:19 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Blechverarbeitung, Maschinenschlosserei, Industriemontage sowie Wärme-, Kälte- und Schallschutz
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 07.07.2026 ist das Amtsgericht Hannover im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TOP Industrieservice GmbH, Isernhagen, mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin befasst worden. Mit dieser Maßnahme sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Diplom-Ökonom Björn von Gösseln, Hannover, bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, Leistungen nur unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin sowie gegebenenfalls auch Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung mit der sofortigen Beschwerde beim Amtsgericht Hannover angehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 356/26 - 3 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TOP Industrieservice GmbH, Berliner Straße 1, 30916 Isernhagen, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 226454), vertr. d.: Arber Haziraj, Lehrte, (Geschäftsführer), ist am 07.07.2026 um 11:19 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegner…
908 IN 356/26 - 3 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TOP Industrieservice GmbH, Berliner Straße 1, 30916 Isernhagen, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 226454), vertr. d.: Arber Haziraj, Lehrte, (Geschäftsführer), ist am 07.07.2026 um 11:19 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Diplom-Ökonom Björn von Gösseln, Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover, Tel.: 0511 6968460, Fax: 0511 69684679 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 07.07.2026
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