Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
topcom communications consulting GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Ferdinand-Happ-Straße 6, 60314 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 35045
EUID
DEM1201.HRB35045
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1072/25 T-4-7
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Oliver Reich
Kanzlei
BSV Rechtsanwälte
Adresse
Schwarzburgstraße 10, 60318 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 87 00 973 0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
02.10.2025 , 16:05 Uhr
Eröffnung
17.12.2025
Forderungsanmeldefrist
02.03.2026
Einwendungsfrist
16.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb einer Agentur für Public Relations.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der topcom communications consulting GmbH ist am 02.10.2025 um 16:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden; zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Oliver Reich bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 17.12.2025 um 14:06 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Oliver Reich (BSV Rechtsanwälte). Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Gläubiger werden aufgefordert, Forderungen bis zum 02.03.2026 anzumelden. Einwendungen oder Anträge sind bis zum 16.03.2026 beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1072/25 T-4-7 Am 17.12.2025 um 14:06 Uhr ist das Insolvenzverfahren topcom communications consulting GmbH, Ferdinand-Happ-Straße 6, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 35045), vertreten durch: 1. Stephan M. Cremer, (Geschäftsführer), 2. Roland Spitzer, BSV Rechtsanwälte, Wandersmannstraße 9 b, 652…
810 IN 1072/25 T-4-7 Am 17.12.2025 um 14:06 Uhr ist das Insolvenzverfahren topcom communications consulting GmbH, Ferdinand-Happ-Straße 6, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 35045), vertreten durch: 1. Stephan M. Cremer, (Geschäftsführer), 2. Roland Spitzer, BSV Rechtsanwälte, Wandersmannstraße 9 b, 65205 Wiesbaden, (Verfahrenspfleger), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Oliver Reich, BSV Rechtsanwälte, Schwarzburgstraße 10, 60318 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 973 0, Fax: 069/ 87 00 973 10, E-Mail: frankfurt@bsv-legal.com
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 02.03.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 16.03.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 19.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1072/25 T-77-: In dem Insolvenzverfahren topcom communications consulting GmbH, Ferdinand-Happ-Straße 6, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 35045),
vertreten durch:
1. Stephan M. Cremer, (Geschäftsführer),
2. Roland Spitzer, BSV Rechtsanwälte, Wandersmannstraße 9 b, 65205 Wiesbaden, (Verfahrenspf…
810 IN 1072/25 T-77-: In dem Insolvenzverfahren topcom communications consulting GmbH, Ferdinand-Happ-Straße 6, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 35045),
vertreten durch:
1. Stephan M. Cremer, (Geschäftsführer),
2. Roland Spitzer, BSV Rechtsanwälte, Wandersmannstraße 9 b, 65205 Wiesbaden, (Verfahrenspfleger), wurde am 17.12.2025 um 14:06 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Oliver Reich, BSV Rechtsanwälte, Schwarzburgstraße 10, 60318 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 973 0, Fax: 069/ 87 00 973 10, E-Mail: frankfurt@bsv-legal.com.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 1512/25 T-77 verbunden. Das Verfahren 810 IN 1072/25 T-77- führt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 17.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1072/25 T-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der topcom communications consulting GmbH, Ferdinand-Happ-Straße 6, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 35045), vertr. d.: Stephan M. Cremer (verstorben), (Geschäftsführer), ist am 02.10.2025 um 16:05 Uhr die vorläufige Verwaltung d…
810 IN 1072/25 T-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der topcom communications consulting GmbH, Ferdinand-Happ-Straße 6, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 35045), vertr. d.: Stephan M. Cremer (verstorben), (Geschäftsführer), ist am 02.10.2025 um 16:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Oliver Reich, BSV Rechtsanwälte, Schwarzburgstraße 10, 60318 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 973 0, Fax: 069/ 87 00 973 10, E-Mail: frankfurt@bsv-legal.com bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.10.2025
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