Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Torun-Tex Textilverwertungsgesellschaft m.b.H
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Peiner Straße 137 - 145, 38229 Salzgitter
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 6132
EUID
DEP1103.HRB6132
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 321/24 a
Phase
Insolvenzplanverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Torsten Gutmann
Rolle
Sachwalter
Kanzlei
PLUTA Rechtsanwalts GmbH Braunschweig
Adresse
Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig
Telefon
(0 531) 1805261-0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2025 , 09:00 Uhr
Gläubigerversammlung
26.03.2025 , 10:30 Uhr
Forderungsprüfungsstichtag
04.02.2026
Widerspruchsfrist Forderungen
04.02.2026
Forderungsprüfungsstichtag
28.05.2026
Widerspruchsfrist Forderungen
28.05.2026
Insolvenzplantermin
04.06.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Sammeln, Sortieren, Verwerten und Handeln von und mit Alttextilien und Altkleidern sowie allen anderen in diesem Zusammenhang anfallenden Abfällen, Transport- und Logistikdienstleistungen (Spedition), sowie Handel mit Kraftfahrzeugen, Transport- und Logistikdienstleistungen (Spedition), sowie Handel mit Kraftfahrzeugen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Torun-Tex Textilverwertungsgesellschaft m.b.H. ist am 01.02.2025 um 09:00 Uhr durch das Amtsgericht Braunschweig eröffnet worden. Es wurde die Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse verwaltet und darüber verfügt. Der Sachwalter ist Rechtsanwalt Torsten Gutmann von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH. Eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie zur Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) ist am 26.03.2025 abgehalten worden. Die nachträglich angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei Stichtage zum 04.02.2026 und zum 28.05.2026 festgelegt sind. Gegen die Forderungen kann bis zu diesen Terminen Widerspruch erhoben werden. Zudem ist ein Termin zur Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans sowie zur Abstimmung über diesen Plan auf den 04.06.2026 anberaumt worden.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Torun-Tex Textilverwertungsgesellschaft m.b.H. ist am 01.02.2025 eröffnet worden. Es wird in Eigenverwaltung durchgeführt, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht des Sachwalters die Masse verwaltet. Der Sachwalter ist Rechtsanwalt Torsten Gutmann. Eine Gläubigerversammlung zur…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Torun-Tex Textilverwertungsgesellschaft m.b.H. ist am 01.02.2025 eröffnet worden. Es wird in Eigenverwaltung durchgeführt, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht des Sachwalters die Masse verwaltet. Der Sachwalter ist Rechtsanwalt Torsten Gutmann. Eine Gläubigerversammlung zur Prüfung der angemeldeten Forderungen und zur Bestellung des Sachwalters war für den 26.03.2025 anberaumt. Die Schuldnerin hat einen Insolvenzplan vorgelegt, dessen Erörterung und Abstimmung für den 04.06.2026 terminiert ist. Zudem wurden nachträglich angemeldete Forderungen mit Stichtagen zum 04.02.2026 und zum 28.05.2026 geprüft.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 321/24 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Torun-Tex Textilverwertungsgesellschaft m.b.H, Peiner Straße 137-145, 38229 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 6132), vertr. d.: 1. Martin Schmidt-Unverfehrt, (Geschäftsführer), 2. Senol Torun, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderu…
274 IN 321/24 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Torun-Tex Textilverwertungsgesellschaft m.b.H, Peiner Straße 137-145, 38229 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 6132), vertr. d.: 1. Martin Schmidt-Unverfehrt, (Geschäftsführer), 2. Senol Torun, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 04.02.2026 geprüft.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 04.02.2026 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 17.12.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 321/24 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Torun-Tex Textilverwertungsgesellschaft m.b.H, Peiner Straße 137-145, 38229 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 6132), vertr. d.: 1. Martin Schmidt-Unverfehrt, (Geschäftsführer), 2. Senol Torun, (Geschäftsführer), ist Termin zur
a) Erörterung eines von der S…
274 IN 321/24 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Torun-Tex Textilverwertungsgesellschaft m.b.H, Peiner Straße 137-145, 38229 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 6132), vertr. d.: 1. Martin Schmidt-Unverfehrt, (Geschäftsführer), 2. Senol Torun, (Geschäftsführer), ist Termin zur
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Donnerstag, 04.06.2026, 10:00 Uhr, A 107, Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Der Sachwalter wird mir Durchführung der Zustellungen gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Amtsgericht Braunschweig, 07.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 321/24 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Torun-Tex Textilverwertungsgesellschaft m.b.H, Peiner Straße 137-145, 38229 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 6132), vertr. d.: 1. Martin Schmidt-Unverfehrt, (Geschäftsführer), 2. Senol Torun, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderu…
274 IN 321/24 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Torun-Tex Textilverwertungsgesellschaft m.b.H, Peiner Straße 137-145, 38229 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 6132), vertr. d.: 1. Martin Schmidt-Unverfehrt, (Geschäftsführer), 2. Senol Torun, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 28.05.2026 geprüft.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 28.05.2026 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 20.05.2026
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Bekanntmachung
274 IN 321/24 a: Über das Vermögen der Torun-Tex Textilverwertungsgesellschaft m.b.H, Peiner Straße 137-145, 38229 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 6132), vertr. d.: 1. Martin Schmidt-Unverfehrt, (Geschäftsführer), 2. Senol Torun, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.…
274 IN 321/24 a: Über das Vermögen der Torun-Tex Textilverwertungsgesellschaft m.b.H, Peiner Straße 137-145, 38229 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 6132), vertr. d.: 1. Martin Schmidt-Unverfehrt, (Geschäftsführer), 2. Senol Torun, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Torsten Gutmann, PLUTA Rechtsanwalts GmbH Braunschweig, Frankfurter Straße 2, D 38122 Braunschweig, Tel.: (0 531) 1805261-0, Fax: (0 531) 1805261 -9, E-Mail: braunschweig@pluta.net.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.03.2025 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 26.03.2025, 10:30 Uhr, A 107, Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 03.02.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 321/24 a: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Torun-Tex Textilverwertungsgesellschaft m.b.H, Peiner Straße 137-145, 38229 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 6132), vertr. d.: 1. Martin Schmidt-Unverfehrt, (Geschäftsführer), 2. Senol Torun, (Geschäftsführer), wurde gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO z…
274 IN 321/24 a: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Torun-Tex Textilverwertungsgesellschaft m.b.H, Peiner Straße 137-145, 38229 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 6132), vertr. d.: 1. Martin Schmidt-Unverfehrt, (Geschäftsführer), 2. Senol Torun, (Geschäftsführer), wurde gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am 11.11.2024 angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung die Antragsstellerin zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Braunschweig, 22.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 321/24 a: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Torun-Tex Textilverwertungsgesellschaft m.b.H, Peiner Straße 137-145, 38229 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 6132), vertr. d.: 1. Martin Schmidt-Unverfehrt, (Geschäftsführer), 2. Senol Torun, (Geschäftsführer), ist am 11.11.2024 folgendes angeordne…
274 IN 321/24 a: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Torun-Tex Textilverwertungsgesellschaft m.b.H, Peiner Straße 137-145, 38229 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 6132), vertr. d.: 1. Martin Schmidt-Unverfehrt, (Geschäftsführer), 2. Senol Torun, (Geschäftsführer), ist am 11.11.2024 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Torsten Gutmann, PLUTA Rechtsanwalts GmbH Braunschweig, Frankfurter Straße 2, D 38122 Braunschweig, Tel.: (0 531) 1805261-0, Fax: (0 531) 1805261 -9, E-Mail: braunschweig@pluta.net.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 11.11.2024
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