Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
C² Management GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Parkstraße 26, 38173 Sickte
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 205674
EUID
DEP1103.HRB205674
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 362/24 a
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.01.2025 , 19:30 Uhr
Eröffnung
10.02.2025 , 15:08 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.03.2025
Berichtstermin
23.04.2025 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
23.04.2025 , 09:00 Uhr
Gläubigerversammlung
19.11.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Vermögensverwaltung, Eingehen und Halten von Beteiligungen, Erwerb, Vermietung und Veräußerung von eigenen Immobilien, KFZ-Unfallinstandsetzungsgutachten, Erbringung von Beratungsdienstleistungen, Erbringung von Coaching-Dienstleistungen, Geschäftsführung bei anderen Unternehmen, Instandsetzung von Immobilien und Gartenpflege, Engineering-Dienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 10.02.2025 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der C² Management GmbH eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig, MBA bestellt worden. Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 24.03.2025 anzumelden. Der Berichts- und Prüfungstermin ist für den 23.04.2025 angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht wurden. Aufgrund einer gewährten Stundung erfolgt die Auszahlung aus der Landeskasse. Das ursprünglich angeordnete schriftliche Verfahren zur Anhörung zum Vergütungsantrag wurde aufgehoben und durch einen Termin zur besonderen Gläubigerversammlung am 19.11.2025 ersetzt, in dessen Rahmen die Genehmigung zur klageweisen Geltendmachung von Anfechtungs- und Schadensersatzansprüchen sowie des nicht aufgebrachten Stammkapitals eingeholt werden soll.
Am 23.01.2025 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der C² Management GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Herr Tobias Hartwig zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 10.02.2025 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, Forderungen bis zum 24.03.2025 anzu…
Am 23.01.2025 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der C² Management GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Herr Tobias Hartwig zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 10.02.2025 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, Forderungen bis zum 24.03.2025 anzumelden. Der Berichts- und Prüfungstermin ist am 23.04.2025 abgehalten worden. Im weiteren Verfahrensverlauf sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Zudem ist eine besondere Gläubigerversammlung für den 19.11.2025 anberaumt worden, um die Genehmigung zur klageweisen Geltendmachung von Anfechtungs- und Schadensersatzansprüchen sowie des nicht ordnungsgemäß aufgebrachten Stammkapitals einzuholen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 362/24 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der C² Management GmbH, Parkstraße 26, 38173 Sickte (AG Braunschweig, HRB 205674), vertr. d.: 1. Claas Curland, C² Management GmbH, Parkstraße 26, 38173 Sickte, (Geschäftsführer), 2. Eberhard Curland, C² Management GmbH, Parkstraße 26, 38173 Sickte, (Geschäft…
275 IN 362/24 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der C² Management GmbH, Parkstraße 26, 38173 Sickte (AG Braunschweig, HRB 205674), vertr. d.: 1. Claas Curland, C² Management GmbH, Parkstraße 26, 38173 Sickte, (Geschäftsführer), 2. Eberhard Curland, C² Management GmbH, Parkstraße 26, 38173 Sickte, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig, MBA festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 14.04.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 3.500.000,00 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 16.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 362/24 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der C² Management GmbH, Parkstraße 26, 38173 Sickte (AG Braunschweig, HRB 205674), vertr. d.: 1. Claas Curland, C² Management GmbH, Parkstraße 26, 38173 Sickte, (Geschäftsführer), 2. Eberhard Curland, C² Management GmbH, Parkstraße 26, 38173 Sickte, (Geschäft…
275 IN 362/24 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der C² Management GmbH, Parkstraße 26, 38173 Sickte (AG Braunschweig, HRB 205674), vertr. d.: 1. Claas Curland, C² Management GmbH, Parkstraße 26, 38173 Sickte, (Geschäftsführer), 2. Eberhard Curland, C² Management GmbH, Parkstraße 26, 38173 Sickte, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig, MBA festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Die Vergütung und die Auslagen sind aus der Landeskasse auszuzahlen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 14.04.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 3.500.000,00 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Aufgrund der gewährten Stundung erfolgt die Erstattung gemäß § 63 Abs. 2 InsO aus der Landeskasse.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 16.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 362/24 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der C² Management GmbH, Parkstraße 26, 38173 Sickte (AG Braunschweig, HRB 205674), vertr. d.: 1. Claas Curland, C² Management GmbH, Parkstraße 26, 38173 Sickte, (Geschäftsführer), 2. Eberhard Curland, C² Management GmbH, Parkstraße 26, 38173 Sickte, (Geschäft…
275 IN 362/24 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der C² Management GmbH, Parkstraße 26, 38173 Sickte (AG Braunschweig, HRB 205674), vertr. d.: 1. Claas Curland, C² Management GmbH, Parkstraße 26, 38173 Sickte, (Geschäftsführer), 2. Eberhard Curland, C² Management GmbH, Parkstraße 26, 38173 Sickte, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
des Insolvenzverwalters erfolgen.
Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden.
Amtsgericht Braunschweig, 22.10.2025
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de.
(Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 362/24 a In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der C² Management GmbH, Parkstraße 26, 38173 Sickte (AG Braunschweig, HRB 205674), vertr. d.: 1. Claas Curland, C² Management GmbH, Parkstraße 26, 38173 Sickte, (Geschäftsführer), 2. Eberhard Curland, C² Management GmbH, Parkstraße 26, 38173 Sickte, (Geschäfts…
275 IN 362/24 a In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der C² Management GmbH, Parkstraße 26, 38173 Sickte (AG Braunschweig, HRB 205674), vertr. d.: 1. Claas Curland, C² Management GmbH, Parkstraße 26, 38173 Sickte, (Geschäftsführer), 2. Eberhard Curland, C² Management GmbH, Parkstraße 26, 38173 Sickte, (Geschäftsführer), wird unter Aufhebung des schriftlichen Verfahrens Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf Mittwoch, 19.11.2025, 10:00 Uhr, E 09 Tagesordnung: Einholung der Genehmigung zu folgenden Rechtshandlungen:
Klageweise Geltendmachung von Anfechtungs- und Schadensersatzansprüchen gegen die Geschäftsführer in Höhe von 100.000,00 €.
Klageweise Geltendmachung des nicht ordnungsgemäß aufgebrachten Stammkapitals in Höhe von 25.000,00 € gegen den Gesellschafter..
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung gem. § 160 Abs. 1 InsO als erteilt.
Braunschweig, 21.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 362/24 a: Über das Vermögen der C² Management GmbH, Parkstraße 26, 38173 Sickte (AG Braunschweig, HRB 205674), vertr. d.: 1. Claas Curland, (Geschäftsführer), 2. Eberhard Curland, (Geschäftsführer), ist am 10.02.2025 um 15:08 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Diplom-Wirtschaftsj…
275 IN 362/24 a: Über das Vermögen der C² Management GmbH, Parkstraße 26, 38173 Sickte (AG Braunschweig, HRB 205674), vertr. d.: 1. Claas Curland, (Geschäftsführer), 2. Eberhard Curland, (Geschäftsführer), ist am 10.02.2025 um 15:08 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig, MBA, Museumstraße 5, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531-6128720-110, Fax: 0531-6128720-100, E-Mail: THartwig@schultze-braun.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 24.03.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 23.04.2025, 09:00 Uhr, A 107, Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 11.02.2025
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de.
(Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 362/24 a: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der C² Management GmbH, Parkstraße 26, 38173 Sickte (AG Braunschweig, HRB 205674), vertr. d.: 1. Claas Curland, (Geschäftsführer), 2. Eberhard Curland, (Geschäftsführer), ist am 23.01.2025 um 19:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antrag…
275 IN 362/24 a: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der C² Management GmbH, Parkstraße 26, 38173 Sickte (AG Braunschweig, HRB 205674), vertr. d.: 1. Claas Curland, (Geschäftsführer), 2. Eberhard Curland, (Geschäftsführer), ist am 23.01.2025 um 19:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig, MBA, Museumstraße 5, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531-6128720-110, Fax: 0531-6128720-100, E-Mail: THartwig@schultze-braun.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 23.01.2025
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de.
(Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.