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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
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Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Townhouse Berlin GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Aufgrund eines Antrags der Verfahrensbevollmächtigten der Schuldnerin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Verkauf des Geschäftsbetriebs in Bezug auf das Townhouse Berlin mit der postalischen Adresse Goethestraße 87 in 10623 Berlin an die PRIMESTAR Operator GmbH das schriftliche Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 05.10.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden. Die Zustimmung gemäß § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist oder im schriftlichen Verfahren keine wirksamen Einwendungen erhoben werden.
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