Vorläufige Maßnahmen Baden-Württemberg HRB 795979

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Insolvenzprofil

TPOS ERP Software und Kassen GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 795979
EUID
DEB8534.HRB795979

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Tübingen
Aktenzeichen
25 IN 340/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Dr. Dirk Poff
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Eisenbahnstraße 1, 72072 Tübingen
Telefon
07071 5630707
E-Mail

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.10.2026 , 10:13 Uhr

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Tübingen hat am 06.10.2026 um 10:13 Uhr im Verfahren über den Antrag der TPOS ERP Software und Kassen GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin ist durch den Geschäftsführer Andreas Forster vertreten. Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen untersagt und bereits begonnene Maßnahmen einstweilen eingestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Dirk Poff bestellt worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob dieses die Kosten des Verfahrens decken wird. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der Schuldnerin ist es verboten, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen; die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser ist ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen und Forderungen einzuziehen. Den Drittschuldnern ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; sie werden aufgefordert, Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen. Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Tübingen eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

25 IN 340/26 | In dem Verfahren über den Antrag TPOS ERP Software und Kassen GmbH, Steinenbergstraße 46, 72764 Reutlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Forster Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 795979 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das ei…

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