Frist zur Einwendungen gegen Schlussrechnung und Einstellung
07.08.2025
Einstellung des Verfahrens
12.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel mit festen und flüssigen Abfällen sowie Handel und Service von Maschinen, Vermietung von Maschinen, Maschinenführerschaft, Firmenberatung und kaufmännischer Service, national und international.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Trade & Service GmbH ist die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO im schriftlichen Verfahren vorgesehen. Die Beteiligten haben Gelegenheit, bis einschließlich 07.08.2025 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung sowie gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens vorzulegen. Die Masseverbindlichkeiten belaufen sich auf 8.392.849,05 €, während eine Verteilungsmasse in Höhe von 19.570,81 € zur Verfügung steht. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Peter Roeger hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen vom 13.09.2024 gestellt; über diesen Antrag ist das Gericht beabsichtigt zu entscheiden, wobei die Schuldnerin und die Gläubigerversammlung vorab zu hören sind. Die Frist für Einwendungen zur Vergütungsfestsetzung endet am 14.04.2025. Das Verfahren ist wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 Abs. 1 InsO eingestellt.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Trade & Service GmbH ist eingeleitet worden. Der Insolvenzverwalter hat am 05.09.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt. Das Gericht beabsichtigte zunächst, über den Vergütungsantrag des Verwalters zu entscheiden, wobei Einwendungen bis zum 14.04.2025 möglich waren. Die Ve…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Trade & Service GmbH ist eingeleitet worden. Der Insolvenzverwalter hat am 05.09.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt. Das Gericht beabsichtigte zunächst, über den Vergütungsantrag des Verwalters zu entscheiden, wobei Einwendungen bis zum 14.04.2025 möglich waren. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden schließlich festgesetzt. Im weiteren Verlauf wurde die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO im schriftlichen Verfahren angeordnet. Beteiligte konnten bis zum 07.08.2025 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung und die beabsichtigte Einstellung erheben. Das Verfahren ist wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 Abs. 1 InsO eingestellt worden. Eine Verteilungsmasse in Höhe von 19.570,81 EUR stand abzüglich Gerichtskosten und Verwalterkosten zur Verfügung, wobei Masseverbindlichkeiten in Höhe von 8.392.849,05 EUR zu berücksichtigen waren. An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 87/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trade & Service GmbH, Bahnhofstraße 43a, 92670 Windischeschenbach, vertreten durch den Geschäftsführer Wittmann Peter Erhard
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRB 4294
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird wegen …
IN 87/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trade & Service GmbH, Bahnhofstraße 43a, 92670 Windischeschenbach, vertreten durch den Geschäftsführer Wittmann Peter Erhard
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRB 4294
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt, § 211 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Weiden i.d. OPf.
Ledererstr. 9
92637 Weiden i.d. OPf.
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 12.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 87/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trade & Service GmbH, Bahnhofstraße 43a, 92670 Windischeschenbach, vertreten durch den Geschäftsführer Wittmann Peter Erhard
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRB 4294
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstatten…
IN 87/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trade & Service GmbH, Bahnhofstraße 43a, 92670 Windischeschenbach, vertreten durch den Geschäftsführer Wittmann Peter Erhard
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRB 4294
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter Roeger, An der Feuerwache 19, 95445 Bayreuth, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 13.09.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 19.570,81 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Weiden i.d. OPf.
Ledererstr. 9
92637 Weiden i.d. OPf.
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Weiden i.d. OPf.
Ledererstr. 9
92637 Weiden i.d. OPf.
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 03.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 87/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trade & Service GmbH, Bahnhofstraße 43a, 92670 Windischeschenbach, vertreten durch den Geschäftsführer Wittmann Peter Erhard
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRB 4294
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Einstellun…
IN 87/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trade & Service GmbH, Bahnhofstraße 43a, 92670 Windischeschenbach, vertreten durch den Geschäftsführer Wittmann Peter Erhard
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRB 4294
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 07.08.2025
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Weiden i.d. OPf. erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind 19.570,81 € Verteilungsmasse abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters; zu berücksichtigen sind 8.392.849,05 € Masseverbindlichkeiten.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 03.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 87/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trade & Service GmbH, Bahnhofstraße 43a, 92670 Windischeschenbach, vertreten durch den Geschäftsführer Wittmann Peter Erhard
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRB 4294
- Schuldnerin -
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Das Gericht beabsichtigt über den …
IN 87/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trade & Service GmbH, Bahnhofstraße 43a, 92670 Windischeschenbach, vertreten durch den Geschäftsführer Wittmann Peter Erhard
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRB 4294
- Schuldnerin -
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Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag - einschließlich Zu- und Abschlägen - des Insolvenzverwalters vom 13.09.2024 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist die Schuldnerin und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 14.04.2025 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 21.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 87/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trade & Service GmbH, Bahnhofstraße 43a, 92670 Windischeschenbach, vertreten durch den Geschäftsführer Wittmann Peter Erhard
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRB 4294
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 05.0…
IN 87/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trade & Service GmbH, Bahnhofstraße 43a, 92670 Windischeschenbach, vertreten durch den Geschäftsführer Wittmann Peter Erhard
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRB 4294
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 05.09.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 06.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 87/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trade & Service GmbH, Bahnhofstraße 43a, 92670 Windischeschenbach, vertreten durch den Geschäftsführer Wittmann Peter Erhard
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRB 4294
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 28.12.2020 …
IN 87/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trade & Service GmbH, Bahnhofstraße 43a, 92670 Windischeschenbach, vertreten durch den Geschäftsführer Wittmann Peter Erhard
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRB 4294
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 28.12.2020 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 20 - 22 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.10.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 25.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 87/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trade & Service GmbH, Bahnhofstraße 43a, 92670 Windischeschenbach, vertreten durch den Geschäftsführer Wittmann Peter Erhard
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRB 4294
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 23.10.2024 …
IN 87/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trade & Service GmbH, Bahnhofstraße 43a, 92670 Windischeschenbach, vertreten durch den Geschäftsführer Wittmann Peter Erhard
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRB 4294
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 23.10.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 23 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.11.2024 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 25.10.2024
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