Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Trägerverein Evangelische Grundschule Groß Kölzig e.V. ist eröffnet. Zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wurde der 22. September 2025 bestimmt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen eine Forderung muss spätestens an diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Trägerverein Evangelische Grundschule Groß Kölzig e.V. wird vom Amtsgericht Cottbus (Az.: 63 IN 106/22) durchgeführt. Im Verfahren wurde zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ein schriftliches Verfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 22. September…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Trägerverein Evangelische Grundschule Groß Kölzig e.V. wird vom Amtsgericht Cottbus (Az.: 63 IN 106/22) durchgeführt. Im Verfahren wurde zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ein schriftliches Verfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 22. September 2025 festgelegt wurde. Spätestens an diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen. Das Insolvenzgericht Cottbus hat am 17. September 2026 beschlossen, dem Schlussverteilung zuzustimmen. Der Schlusstermin ist auf den 10. November 2026 bestimmt und dient der ggf. Prüfung verspätet angemeldeter Forderungen, der Erörterung der Schlussrechnung sowie der Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 408.410,39 €, während die verfügbare Masse 232.149,70 € umfasst. Zudem wurden die Regelvergütung des Verwalters sowie Auslagen und Kosten in Höhe von insgesamt 369.464,60 € nebst Umsatzsteuer festgesetzt. Zu- und Abschläge betreffen unter anderem Sanierung, Betriebsfortführung und Arbeitnehmerangelegenheiten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Trägerverein Evangelische Grundschule Groß Kölzig e.V., Dorfstraße 22, 03159 Neiße-Malxetal OT Groß Kölzig, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Montag, 22. September 2025, bestimmt. Der …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Trägerverein Evangelische Grundschule Groß Kölzig e.V., Dorfstraße 22, 03159 Neiße-Malxetal OT Groß Kölzig, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Montag, 22. September 2025, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, zur Einsicht niedergelegt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
AG Cottbus, den 23. Juni 2025, Az.: 63 IN 106/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vereins Trägerverein Evangelische Grundschule Groß Kölzig e.V. (VR 1715 CB), Dorfstraße 22, 03159 Neiße-Malxetal OT Groß Kölzig, vertreten durch den Vorsitzender Michael Förster, die Vorsitzende Frau Veronika Mielke, den Vorstand Dana Schumann und den Vorstand Sabrina Lis…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vereins Trägerverein Evangelische Grundschule Groß Kölzig e.V. (VR 1715 CB), Dorfstraße 22, 03159 Neiße-Malxetal OT Groß Kölzig, vertreten durch den Vorsitzender Michael Förster, die Vorsitzende Frau Veronika Mielke, den Vorstand Dana Schumann und den Vorstand Sabrina Liske, hat das Insolvenzgericht Cottbus am 17. September 2026 beschlossen: Der Schlussverteilung wird zugestimmt. Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt und bestimmt auf Dienstag, 10. November 2026, mit folgender Tagesordnung: ggf. Prüfung von verspätet angemeldeten Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, ggf. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse. Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Cottbus aus. Anträge zur Tagesordnung und Einwendungen gegen die Schlussrechnung, den Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sind schriftlich bis zum oben genannten Schlusstermin gegenüber dem Insolvenzgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, vorzubringen. Die Summe der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen gem. § 38 InsO beträgt 408.410,39 €. Die zur Verteilung verfügbare Masse beträgt 232.149,70 €. Mit der Veröffentlichung beginnt die Frist der § 189, 190 InsO. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, den 17. September 2026, 63 IN 106/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Trägerverein Evangelische Grundschule Groß Kölzig e.V., Dorfstraße 22, 03159 Neiße-Malxetal OT Groß Kölzig sind die Regelvergütung gem. § 2 InsVV des Verwalters, die Auslagen gem. § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen aufgrund einer gem. § 1 InsVV v…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Trägerverein Evangelische Grundschule Groß Kölzig e.V., Dorfstraße 22, 03159 Neiße-Malxetal OT Groß Kölzig sind die Regelvergütung gem. § 2 InsVV des Verwalters, die Auslagen gem. § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 369.464,60 € nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurden folgende Zu- und Abschläge festgesetzt: 25,00 % übertragene Sanierung, 20,00 % Betriebsfortführung, 15,00 % Arbeitnehmerangelegenheiten, -15 % vorläufige Verwaltung. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, ist gem. § 64 Abs. 3 InsO der Rechtsbehelf der Erinnerung zulässig. Die Erinnerung ist ausschließlich beim Amtsgericht Cottbus in der oben genannten Frist und Form einzulegen. Amtsgericht Cottbus, den 17. September 2026, 63 IN 106/22
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