Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Trägerverein Wisent-Welt-Wittgenstein e. V.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.V.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Siegen VR 3566
EUID
DER2909.VR3566
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 159/23
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Nada Nasser
Adresse
Godesberger Allee 125, 53175 Bonn
Termine & Fristen
Prüfungstermin
07.05.2025
Prüfungstermin
16.07.2025
Fristende Stellungnahme
10.04.2026
Prüfungstermin
24.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Trägerverein Wisent-Welt-Wittgenstein e. V. wird vom Amtsgericht Siegen unter dem Aktenzeichen 25 IN 159/23 durchgeführt. Der Verein ist im Vereinsregister unter VR 3566 eingetragen und wird durch den Vorstand vertreten. Im Verfahren sind die Rechtsanwälte Dr. Hertel & Partner als Verfahrensbevollmächtigte tätig. Die vorläufige Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Nada Nasser, hat ihr Amt vom 31.08.2023 bis zum 30.11.2023 ausgeübt. Ihre Vergütung und Auslagen sind mit Beschluss vom 02.06.2026 festgesetzt worden. Das Verfahren ist im Stadium der Forderungsprüfung und Schlussabrechnung. Es wurden mehrere Termine zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei die Prüfungsstichtage am 07.05.2025, 16.07.2025, 24.06.2026 und 10.04.2026 lagen. Die Gläubigerversammlung wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 10.04.2026 zur Schlussrechnung der Verwalterin bezüglich des vorläufigen Insolvenzverfahrens sowie zum Vergütungsantrag Stellung zu nehmen. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 159/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Siegen unter VR 3566 eingetragenen Verein Trägerverein Wisent-Welt-Wittgenstein e. V., Marktplatz 1a, 57319 Bad Berleburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Bernd Fuhrmann, und …
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 159/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Siegen unter VR 3566 eingetragenen Verein Trägerverein Wisent-Welt-Wittgenstein e. V., Marktplatz 1a, 57319 Bad Berleburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Bernd Fuhrmann, und Herrn Matthias Becker, und Herrn Klaus Brenner, und Herrn Edgar Reisinger,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Hertel & Partner, Luisenstraße 7, 42853 Remscheid
Die Durchführung der Gläubigerversammlung wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
10.04.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung der Verwalterin bezüglich des vorläufigen Insolvenzverfahrens;
- zum Vergütungsantrag der Verwalterin für das vorläufige Insolvenzverfahren.
Die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegt nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk und dem Vergütungsantrag zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
25 IN 159/23
Amtsgericht Siegen, 12.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 159/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Siegen unter VR 3566 eingetragenen Verein Trägerverein Wisent-Welt-Wittgenstein e. V., Marktplatz 1a, 57319 Bad Berleburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Bernd Fuhrmann, und …
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 159/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Siegen unter VR 3566 eingetragenen Verein Trägerverein Wisent-Welt-Wittgenstein e. V., Marktplatz 1a, 57319 Bad Berleburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Bernd Fuhrmann, und Herrn Matthias Becker, und Herrn Klaus Brenner, und Herrn Edgar Reisinger,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 16.07.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
25 IN 159/23
Amtsgericht Siegen, 24.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 159/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Siegen unter VR 3566 eingetragenen Verein Trägerverein Wisent-Welt-Wittgenstein e. V., Marktplatz 1a, 57319 Bad Berleburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Bernd Fuhrmann, und …
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 159/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Siegen unter VR 3566 eingetragenen Verein Trägerverein Wisent-Welt-Wittgenstein e. V., Marktplatz 1a, 57319 Bad Berleburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Bernd Fuhrmann, und Herrn Matthias Becker, und Herrn Klaus Brenner, und Herrn Edgar Reisinger,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 24.06.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
25 IN 159/23
Amtsgericht Siegen, 02.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 159/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Siegen unter VR 3566 eingetragenen Verein Trägerverein Wisent-Welt-Wittgenstein e. V., Marktplatz 1a, 57319 Bad Berleburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Bernd Fuhrmann, und …
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 159/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Siegen unter VR 3566 eingetragenen Verein Trägerverein Wisent-Welt-Wittgenstein e. V., Marktplatz 1a, 57319 Bad Berleburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Bernd Fuhrmann, und Herrn Matthias Becker, und Herrn Klaus Brenner, und Herrn Edgar Reisinger,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Hertel & Partner, Luisenstraße 7, 42853 Remscheid
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Nada Nasser, Godesberger Allee 125, 53175 Bonn wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat ihr Amt vom 31.08.2023 bis zum 30.11.2023 ausgeübt. Sie hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich ihre Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich die vorläufige Insolvenzverwalterin in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern der Schuldner, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO). Der Regelsatz soll mindestens betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug . Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach . Davon stehen der vorläufigen Insolvenzverwalterin als Regelvergütung 25 % in Höhe von zu. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt . Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung eines Zuschlags von 80 % der Regelvergütung gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 23.02.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die vorläufige Insolvenzverwalterin nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Siegen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 eingesehen werden.
25 IN 159/23
Amtsgericht Siegen, 02.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 159/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Siegen unter VR 3566 eingetragenen Verein Trägerverein Wisent-Welt-Wittgenstein e. V., Marktplatz 1a, 57319 Bad Berleburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Bernd Fuhrmann, und …
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 159/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Siegen unter VR 3566 eingetragenen Verein Trägerverein Wisent-Welt-Wittgenstein e. V., Marktplatz 1a, 57319 Bad Berleburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Bernd Fuhrmann, und Herrn Matthias Becker, und Herrn Klaus Brenner, und Herrn Edgar Reisinger,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 07.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
25 IN 159/23
Amtsgericht Siegen, 16.04.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.