Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Trailer GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Bunzlauer Platz 7, 80992 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 292201
EUID
DED2601V.HRB292201
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München
Aktenzeichen
1513 IN 2590/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Ulf Pechartscheck
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Nymphenburger Straße 5, 80335 München
Telefon
+49(89)30905860
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.08.2025 , 07:10 Uhr
Verteilungstermin
21.01.2026 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Handel und Vermietung von Anhängern und Kraftfahrzeugen sowie damit zusammenhängender Tätigkeiten. Ferner wird eigenes Vermögen verwaltet.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Trailer GmbH ist am 08.08.2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Zu diesem Zweck ist Rechtsanwalt Dr. Ulf Pechartscheck als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Im Rahmen der Sicherung des Schuldnervermögens sind Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam; zudem ist die Einziehung von Außenständen an seine Zustimmung gebunden. Für den weiteren Verfahrensverlauf ist ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung am 21.01.2026 um 11:00 Uhr im Sitzungssaal 101 des Amtsgerichts München angesetzt. Gegenstand dieses Termins ist die Erteilung der Zustimmung zum Verkauf von 17 Aufliegern der Insolvenzschuldnerin zu einem Einzelpreis von netto 14.368,24 € (Gesamtpreis 244.260,00 €).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1513 IN 2590/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trailer GmbH, Bunzlauer Platz 7, 80992 München, vertreten durch den Geschäftsführer Kollmannsperger Franz
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 292201
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gl…
1513 IN 2590/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trailer GmbH, Bunzlauer Platz 7, 80992 München, vertreten durch den Geschäftsführer Kollmannsperger Franz
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 292201
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zur Erteilung der Zustimmung zum Verkauf der vorhandenen 17 Auflieger der Insolvenzschuldnerin zu einem Einzelpreis in Höhe von netto 14.368,24 €, mithin insgesamt 244.260,00 €.
wird bestimmt auf
Mittwoch, 21.01.2026, 11:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 29.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 1513 IN 2590/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Trailer GmbH, Bunzlauer Platz 7, 80992 München, vertreten durch den Geschäftsführer Kollmannsperger Franz
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 292201
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermöge…
Az.: 1513 IN 2590/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Trailer GmbH, Bunzlauer Platz 7, 80992 München, vertreten durch den Geschäftsführer Kollmannsperger Franz
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 292201
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 08.08.2025 um 7:10 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Ulf Pechartscheck, Nymphenburger Straße 5, 80335 München, Telefon: +49(89)30905860, Telefax: +49(89)309058610.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Kassenguthaben der Schuldnerin auf ein Konto einzuziehen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird die Kassenführung übertragen. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, dieser stimmt der Leistung an die Insolvenzschuldnerin zu.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 08.08.2025
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