Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Trans-o-Pro Logistik GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bayern
Adresse
Rollnerstr. 136, 90408 Nürnberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRA 17986
EUID
DED3310V.HRA17986
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 752/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Stefan Debus
Adresse
Willy-Brandt-Platz 10, 90402 Nürnberg
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
11.03.2025
Einwendungen zur Vergütung
18.03.2025
Widerspruchsfrist Forderungen
01.04.2025
Einwendungen gegen Einstellung
31.07.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Trans-o-Pro Logistik GmbH & Co. KG ist der Insolvenzverwalter Dr. Stefan Debus bestellt. Die Prüfung nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren; die Frist für Widersprüche gegen diese Forderungsanmeldungen endet am 01.0app.2025. Der Insolvenzverwalter hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen vom 07.02.2025 gestellt, zu dem die Beteiligten bis zum 18.03.2025 Einwendungen vorbringen können; die Vergütung ist bereits festgesetzt worden. Das Verfahren ist aufgrund mangelnder Masse zur Einstellung beabsichtigt. Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben bis einschließlich 31.07.2025 Gelegenheit, Widersprüchen gegen die Forderungsanmeldungen, Einwendungen gegen die Schlussrechnung oder Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung vorzulegen. Eine Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag von voraussichtlich 1.640,67 € vorgeschossen wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 752/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trans-o-Pro Logistik GmbH & Co. KG, Rollnerstraße 136, 90408 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Rogers Personalverwaltung GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Rogers-Kamanyile Elvis
Registergericht: Amtsgericht Nürnber…
IN 752/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trans-o-Pro Logistik GmbH & Co. KG, Rollnerstraße 136, 90408 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Rogers Personalverwaltung GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Rogers-Kamanyile Elvis
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 17986
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 31.07.2025
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen die Schlussrechnung
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 1.640,67 €. Der Nachweis der Einzahlung bei der Landesjustizkasse Bamberg unter Angabe obigen Geschäftszeichens ist innerhalb oben gesetzter Frist vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 12.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 752/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trans-o-Pro Logistik GmbH & Co. KG, Rollnerstraße 136, 90408 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Rogers Personalverwaltung GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Rogers-Kamanyile Elvis
Registergericht: Amtsgericht Nürnber…
IN 752/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trans-o-Pro Logistik GmbH & Co. KG, Rollnerstraße 136, 90408 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Rogers Personalverwaltung GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Rogers-Kamanyile Elvis
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 17986
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Stefan Debus, Willy-Brandt-Platz 10, 90402 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 07.02.2025.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 25.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 752/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trans-o-Pro Logistik GmbH & Co. KG, Rollnerstraße 136, 90408 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Rogers Personalverwaltung GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Rogers-Kamanyile Elvis
Registergericht: Amtsgericht Nürnber…
IN 752/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trans-o-Pro Logistik GmbH & Co. KG, Rollnerstraße 136, 90408 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Rogers Personalverwaltung GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Rogers-Kamanyile Elvis
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 17986
- Schuldnerin -
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 07.02.2025 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist der Schuldner und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 18.03.2025 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 11.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 752/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trans-o-Pro Logistik GmbH & Co. KG, Rollnerstraße 136, 90408 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Rogers Personalverwaltung GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Rogers-Kamanyile Elvis
Registergericht: Amtsgericht Nürnber…
IN 752/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trans-o-Pro Logistik GmbH & Co. KG, Rollnerstraße 136, 90408 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Rogers Personalverwaltung GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Rogers-Kamanyile Elvis
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 17986
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 11.03.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 23-37 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.04.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 11.02.2025
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