Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines internationalen Fuhr- und Dienstleistungsunternehmens.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 03.06.2025 um 11:04 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Transporte Bison UG (haftungsbeschränkt) eröffnet. Die Eröffnung erfolgt wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Basis von Gläubigeranträgen, die am 09.01.2025 und am 18.02.2025 bei Gericht eingegangen sind. Zugleich werden die Verfahren 67a IN 13/25 und 67a IN 55/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Gert Freydag ernannt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 01.08.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen, das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 01.09.2025. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten, einschließlich der Person des Verwalters und besonders bedeutsamer Rechtshandlungen, bei Gericht einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen wird spätestens ab dem 11.08.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 13/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 148251 eingetragenen Transporte Bison UG (haftungsbeschränkt), Sievekingdamm 17 B, 20535 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Adalbert Bison
Geschäftszweig: Gegenstand des…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 13/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 148251 eingetragenen Transporte Bison UG (haftungsbeschränkt), Sievekingdamm 17 B, 20535 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Adalbert Bison
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines internationalen Fuhr- und Dienstleistungsunternehmens.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 03.06.2025, um 11:04 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund der am 09.01.2025 und am 18.02.2025 bei Gericht eingegangenen Gläubigeranträge.
Zugleich werden die Verfahren 67a IN 13/25 und 67a IN 55/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Gert Freydag, Rosenstraße 6, 20095 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.08.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 01.09.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 11.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 13/25
Amtsgericht Hamburg, 03.06.2025
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