Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ProSol Logistic GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Essener Straße 90, 22419 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 170987
EUID
DEK1101.HRB170987
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 212/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Prüfungstermin
29.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
Güterverkehr, Spedition, Kommissionierung, Konfektionierung, Lagerarbeiten sowie das Handeln von Schrott.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der ProSol Logistic GmbH (HRB 170987, Amtsgericht Hamburg) ist die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag für diesen Vorgang ist der 29.07.2025. Spätestens an diesem Tag muss ein etwaiger schriftlicher Widerspruch gegen die Forderungen beim Gericht eingehen. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist am 21.10.2025 die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass keine Masseunzulänglichkeit gemäß §§ 208 bis 210 InsO mehr vorliegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ProSol Logistic GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 03.06.2025 die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 29.07.202…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ProSol Logistic GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 03.06.2025 die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 29.07.2025 festgesetzt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Am 09.09.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Später, am 21.10.2025, ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit nicht mehr vorliegt. Gegen den Beschluss vom Juni 2025 kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 212/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 170987 eingetragenen ProSol Logistic GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Erlengang 28, 22844 Norderstedt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mehmet Ucm…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 212/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 170987 eingetragenen ProSol Logistic GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Erlengang 28, 22844 Norderstedt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mehmet Ucmak,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 29.07.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B404 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67g IN 212/22
Amtsgericht Hamburg, 03.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 212/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 170987 eingetragenen ProSol Logistic GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Erlengang 28, 22844 Norderstedt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mehmet Ucm…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 212/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 170987 eingetragenen ProSol Logistic GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Erlengang 28, 22844 Norderstedt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mehmet Ucmak,
ist am 21.10.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit (§§ 208 bis 210 InsO) nicht mehr vorliegt.
67g IN 212/22
Amtsgericht Hamburg, 29.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 212/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 170987 eingetragenen ProSol Logistic GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Erlengang 28, 22844 Norderstedt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mehmet Ucm…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 212/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 170987 eingetragenen ProSol Logistic GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Erlengang 28, 22844 Norderstedt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mehmet Ucmak,
ist am 05.09.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67g IN 212/22
Amtsgericht Hamburg, 09.09.2024
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