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Insolvenzprofil
Transportunternehmen Neubrandt UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Neuruppin HRB 10330NP
EUID
DEG1309.HRB10330NP
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 186/20
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
18.05.2026
Schriftsatzfrist
20.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Transportunternehmen Neubrandt UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Torsten Göttlich, hat die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft. Der Prüfungsstichtag war der 18. Mai 2026. Die Insolvenztabelle mit den Forderungsanmeldungen und eventuellen Widersprüchen war bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neuruppin zur Einsicht niedergelegt. Die Summe der gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 170.004,83 EUR. Der derzeitige Massebestand beträgt 13.710,03 EUR. Von diesem Betrag sind zunächst die Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters nebst Auslagen sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 InsO abzusetzen. Der verbleibende Betrag steht einer Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen wurden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Die abschließende Anhörung der Gläubiger ist durchgeführt worden. Diese umfasste die Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters, die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie den Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Vergütung. Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten mussten bis zum 20. Juli 2026 bei Gericht eingehen. Der Schlussverteilung ist gemäß § 197 Absatz 1 Satz 1 InsO zugestimmt worden. Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag lagen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Transportunternehmen Neubrandt UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Neuruppin anhängig. Der Schuldner betreibt den Transport von Kühl- und Stückgut sowie häusliche Dienstleistungen. Rechtsanwalt Torsten Göttlich ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Verfahren wurde…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Transportunternehmen Neubrandt UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Neuruppin anhängig. Der Schuldner betreibt den Transport von Kühl- und Stückgut sowie häusliche Dienstleistungen. Rechtsanwalt Torsten Göttlich ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Verfahren wurden nachträglich angemeldete, nicht nachrangige Insolvenzforderungen geprüft. Der Prüfungsstichtag war der 18. Mai 2026; gegen die Forderungen konnte bis zu diesem Datum Widerspruch eingelegt werden. Die Summe der gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 170.004,83 EUR. Der Massebestand belief sich auf 13.710,03 EUR. Es fand die abschließende Anhörung der Gläubiger statt, welche die Schlussrechnungslegung, die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und den Antrag auf Festsetzung der Vergütung zum Gegenstand hatte. Der Schlussverteilung wurde gemäß § 197 Absatz 1 Satz 1 InsO zugestimmt. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde festgesetzt; dabei wurden Zuschläge nicht berücksichtigt, sondern die Regelvergütung angewendet. Auslagen wurden für den Zeitraum vom 19. April 2021 bis zum 25. Februar 2026 pauschal berücksichtigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Transportunternehmen Neubrandt UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 10330 NP), Geschäftszweig: der Transport von Kühl- und Stückgut, sowie Druckerzeugnisse und das Angebot von häuslichen Dienstleistungen, Schönermarker Straße 14, 16278 Anger…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Transportunternehmen Neubrandt UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 10330 NP), Geschäftszweig: der Transport von Kühl- und Stückgut, sowie Druckerzeugnisse und das Angebot von häuslichen Dienstleistungen, Schönermarker Straße 14, 16278 Angermünde OT Frauenhagen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerd Neubrandt
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 18. Mai 2026 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, 21. April 2026
15 IN 186/20
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Transportunternehmen Neubrandt UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 10330 NP), Geschäftszweig: der Transport von Kühl- und Stückgut, sowie Druckerzeugnisse und das Angebot von häuslichen Dienstleistungen, Schönermarker Straße 14, 16278 Anger…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Transportunternehmen Neubrandt UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 10330 NP), Geschäftszweig: der Transport von Kühl- und Stückgut, sowie Druckerzeugnisse und das Angebot von häuslichen Dienstleistungen, Schönermarker Straße 14, 16278 Angermünde OT Frauenhagen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerd Neubrandt
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Az: 15 IN 186/20 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Die Summe der gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 170.004,83 EUR. Der derzeitige Massebestand beträgt 13.710,03 EUR. Von dem Massebestand sind zunächst die Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters nebst Auslagen sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO abzusetzen, der verbleibende Betrag steht einer Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Torsten Göttlich, Südbahnstraße 1, 17033 Neubrandenburg.
Amtsgericht Neuruppin, 26. Mai 2026
15 IN 186/20
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Transportunternehmen Neubrandt UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 10330 NP), Geschäftszweig: der Transport von Kühl- und Stückgut, sowie Druckerzeugnisse und das Angebot von häuslichen Dienstleis…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Transportunternehmen Neubrandt UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 10330 NP), Geschäftszweig: der Transport von Kühl- und Stückgut, sowie Druckerzeugnisse und das Angebot von häuslichen Dienstleistungen, Schönermarker Straße 14, 16278 Angermünde OT Frauenhagen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerd Neubrandt
wird die abschließende Anhörung der Gläubiger durchgeführt.
Die Anhörung erfolgt zu
der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters,
der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und
dem Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Vergütung.
Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 20. Juli 2026 bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf der Frist. Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten aus. Der Schlussverteilung wird gemäß § 197 Absatz 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Neuruppin, 26. Mai 2026
15 IN 186/20
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Transportunternehmen Neubrandt UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 10330 NP), Geschäftszweig: der Transport von Kühl- und Stückgut, sowie Druckerzeugnisse und das Angebot von häuslichen Dienstleis…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Transportunternehmen Neubrandt UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 10330 NP), Geschäftszweig: der Transport von Kühl- und Stückgut, sowie Druckerzeugnisse und das Angebot von häuslichen Dienstleistungen, Schönermarker Straße 14, 16278 Angermünde OT Frauenhagen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerd Neubrandt
wird
Herrn Rechtsanwalt Torsten Göttlich,
Südbahnstraße 1,
17033 Neubrandenburg
Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens der Schuldnerin gemäß §§ 1 ff. InsVV ein Entgelt für das Verfahren wie folgt festgesetzt:
Die Vergütung gemäß § 2 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurde aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 19.437,14 EUR und den angemeldeten Tabellenforderungen von insgesamt 7 Gläubigern festgesetzt.
Zuschläge wurden nicht berücksichtigt, es wurde die Regelvergütung festgesetzt.
Ausgehend von der festgesetzten Vergütung war die Auslagenpauschale für die Zeit vom 19.04.2021 bis 25.02.2026 zu berücksichtigen.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde oder Erinnerung entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts oder in schriftlicher Form (auch per Telefax) eingelegt werden. Ein schriftlich formulierter Rechtsbehelf ist in deutscher Sprache zu verfassen. Er muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Rechtsbehelfsschrift kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen. Der jeweilige Rechtsbehelf ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses einzureichen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
sofortige Beschwerde:
Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 Euro übersteigt.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden
Neuruppin, 27. Juli 2026
15 IN 186/20
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