Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TrashEra Kreativ Kollektiv UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 160761
EUID
DEF1103R.HRB160761
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
36t IN 3295/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geovane Pedro De Bortoli
Rolle
Geschäftsführer (Vertretungsberechtigter)
Termine & Fristen
Einspruchsfrist
15.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TrashEra Kreativ Kollektiv UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 160761 eingetragen. Der Geschäftsführer Geovane Pedro De Bortoli vertritt die Schuldnerin. Es sind Verteilungsmasse in Höhe von 1.500,00 Euro verfügbar, während Forderungen gemäß § 38 InsO in Höhe von 12.726,56 Euro zu berücksichtigen sind. Vorrangig sind die Verfahrenskosten gemäß § 54 InsO zu berichtigen, sodass voraussichtlich keine Zahlung an die Insolvenzgläubiger erfolgt. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt. Ein Einstellungstermin nach § 207 InsO soll im schriftlichen Verfahren durchgeführt werden, um die Schlussrechnung zu erörtern und die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels kostendeckender Masse zu anhören. Beteiligten wird eine Frist bis einschließlich 15.07.2026 eingeräumt, um Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung sowie die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TrashEra Kreativ Kollektiv UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Geovane Pedro De Bortoli vertreten. Es sind 1.500,00 Euro Verteilungsmasse verfügbar, wobei Forderungen gemäß…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TrashEra Kreativ Kollektiv UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Geovane Pedro De Bortoli vertreten. Es sind 1.500,00 Euro Verteilungsmasse verfügbar, wobei Forderungen gemäß § 38 InsO in Höhe von 12.726,56 Euro zu berücksichtigen sind. Vorrangig sind die Verfahrenskosten gemäß § 54 InsO zu berichtigen; an die Insolvenzgläubiger erfolgt voraussichtlich keine Zahlung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt. Ein Einstellungstermin nach § 207 InsO einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und Anhörung der Beteiligten wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse wurde im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Beteiligte hatten die Gelegenheit, bis einschließlich 15.07.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung sowie die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens vorzulegen. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters gemäß InsVV wurden nebst Umsatzsteuer festgesetzt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen entweder Beschwerde oder Erinnerung beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36t IN 3295/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. TrashEra Kreativ Kollektiv UG (haftungsbeschränkt), Markgrafendamm 1, 10245 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Geovane Pedro De Bortoli, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 160761
- Schuldnerin -
|
Verfügbar sind 1.500,00 Euro Verteilu…
36t IN 3295/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. TrashEra Kreativ Kollektiv UG (haftungsbeschränkt), Markgrafendamm 1, 10245 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Geovane Pedro De Bortoli, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 160761
- Schuldnerin -
|
Verfügbar sind 1.500,00 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen gemäß § 38 InsO in Höhe von 12.726,56 Euro. Vorrangig sind die Verfahrenskosten gemäß § 54 InsO zu berichtigen. An die Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO erfolgt voraussichtlich keine Zahlung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190, 206 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36t IN 3295/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TrashEra Kreativ Kollektiv UG (haftungsbeschränkt), Markgrafendamm 1, 10245 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Geovane Pedro De Bortoli
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 160761
- Schuldnerin -
|
Die Durchführung des Einstellungstermi…
36t IN 3295/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TrashEra Kreativ Kollektiv UG (haftungsbeschränkt), Markgrafendamm 1, 10245 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Geovane Pedro De Bortoli
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 160761
- Schuldnerin -
|
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
- Anhörung zum Antrag des Insolvenzverwalters auf Vergütungsfestsetzung und Auslagenerstattung
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 15.07.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36t IN 3295/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. TrashEra Kreativ Kollektiv UG (haftungsbeschränkt), Markgrafendamm 1, 10245 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Geovane Pedro De Bortoli, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 160761
- Schuldnerin -
Die Vergütung gemäß § 2 InsVV und die Aus…
36t IN 3295/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. TrashEra Kreativ Kollektiv UG (haftungsbeschränkt), Markgrafendamm 1, 10245 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Geovane Pedro De Bortoli, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 160761
- Schuldnerin -
Die Vergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen des Insolvenzverwalters wurden nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.