nationale und internationale Handel mit Edelholz und Edelholzbäumen. Weiter die Aufzucht, die Pflanzung, die Pflege, die Ernte, die Weiterverarbeitung, die Vermarktung von Edelholzbäumen und Edelholzerzeugnissen auf eigene und auf fremde Rechnung und der Kauf und Verkauf von Grundstücken. Die Gesellschaft gestaltet, konzeptioniert und vertreibt ökologische Forst und Agro-Forstdienstleistungen und Produkte sowohl für Privatpersonen als auch institutionelle Investoren.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der tree value forestry gmbh wurde am 06.06.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Christian Feketija als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 20.10.2025 um 14:09 Uhr eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist ebenfalls Rechtsanwalt Christian Feketija (Jess Feketija & Kollegen PartG) bestellt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO bis zum 14.11.2025 schriftlich anzumelden. Die Frist für Widersprüche gegen die Forderungsanmeldungen sowie für Anträge in verschiedenen Angelegenheiten endet am 05.112.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 8 IN 455/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der tree value forestry gmbh, Frankfurter Straße 39/Stadthof 16A, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 57638), vertr. d.: 1. Veljko Richling-Kovacevic, (Geschäftsführer), ist am 06.06.2025 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwalt…
Az.: 8 IN 455/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der tree value forestry gmbh, Frankfurter Straße 39/Stadthof 16A, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 57638), vertr. d.: 1. Veljko Richling-Kovacevic, (Geschäftsführer), ist am 06.06.2025 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Feketija, Jess Feketija & Kollegen PartG, Gartenstraße 9, 60594 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 87 00 857-0, Fax: 069 / 87 00 857-99, E-Mail: info@jfk-insolvenz.de, Internet: info@jfk-insolvenz.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 06.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 455/25 : Am 20.10.2025 um 14:09 Uhr, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin tree value forestry gmbh, Frankfurter Straße 39/Stadthof 16A, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 57638), vertr. d.: 1. Veljko Richling-Kovacevic, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Z…
Geschäftsnummer: 8 IN 455/25 : Am 20.10.2025 um 14:09 Uhr, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin tree value forestry gmbh, Frankfurter Straße 39/Stadthof 16A, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 57638), vertr. d.: 1. Veljko Richling-Kovacevic, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Feketija, Jess Feketija & Kollegen PartG, Gartenstraße 9, 60594 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 87 00 857-0, Fax: 069 / 87 00 857-99, E-Mail: info@jfk-insolvenz.de, Internet: info@jfk-insolvenz.de, bestellt worden.
Es sind folgende Anordnungen ergangen:
1. Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 14.11.2025,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Absatz 2 InsO).
2. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
3. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen, und zwar bis zum 05.12.2025. Die angemeldeten Forderungen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
4. Die Beteiligten erhalten zudem die Gelegenheit, schriftliche Anträge bis zum 05.12.2025 in den nachfolgenden Angelegenheiten zu stellen:
< die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
< die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung (§ 66 Absatz 3 InsO),
< die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse an den Schuldner und seine Familie, soweit Masse vorhanden ist (§ 100 InsO),
< die abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gemäß § 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens sowie die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), insbesondere
wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde;
wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162,163 InsO).
Spätestens bis zu diesem Tag müssen die schriftlichen Anträge bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main vorliegen, damit eine mündliche Gläubigerversammlung anberaumt werden kann.
6.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Absatz 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.
7.
Hinweis:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 21.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 455/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
tree value forestry gmbh, Frankfurter Straße 39/Stadthof 16A, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 57638),
vertreten durch:
1. Veljko Richling-Kovacevic, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwälte Kovac u. K…
8 IN 455/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
tree value forestry gmbh, Frankfurter Straße 39/Stadthof 16A, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 57638),
vertreten durch:
1. Veljko Richling-Kovacevic, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwälte Kovac u. Koll., Luisenstraße 81, 63067 Offenbach am Main,
wird heute, am 20.10.2025 um 14:09 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Christian Feketija, Jess Feketija & Kollegen PartG, Gartenstraße 9, 60594 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 87 00 857-0, Fax: 069 / 87 00 857-99, E-Mail: info@jfk-insolvenz.de, Internet: info@jfk-insolvenz.de
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Begründung:
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Rechtsanwalt Christian Feketija vom 17.10.2025.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 20.10.2025
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