Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Beautiful Business Consultancy GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Martin-Behaim-Straße 12, 63263 Neu-Isenburg
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 56766
EUID
DEM1114.HRB56766
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 830/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer
Kanzlei
MENTOR SOCIETÄT AG
Adresse
Sophie-Scholl-Platz 4, 63452 Hanau
Telefon
06181/66993-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.05.2025
Eröffnung
05.06.2025 , 11:17 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.08.2025
Prüfungstermin
05.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Angebot und Vertrieb von Produkten und Leistungen im Bereich der Informationstechnologie einschließlich Hard- und Software sowie Beratung, Erbringung von Dienstleistungen einschließlich Wartung, Service und Support, Durchführung von Beratungen und Schulungen für Unternehmen und Einzelpersonen, insbesondere in den Bereichen Informationstechnologie, Digitalisierung, Unternehmensführung und -planung und von Prozessen, Beratung und Finanzierung von Unternehmen, und zwar insgesamt sowohl im direkten als auch mittelbaren Auftragsverhältnis sowie Erwerb, Halten und Verwaltung von Beteiligungen an sowie Gründung von anderen Unternehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beautiful Business Consultancy GmbH ist am 05.06.2025 um 11:17 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Offenbach am Main. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 07.05.2025 angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Mit der Eröffnung des Hauptverfahrens ist sie nun auch zur endgültigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen verboten. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endet am 19.08.2025. Ein schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine schriftliche Gläubigerversammlung sind angesetzt. In der Gläubigerversammlung sollen unter anderem die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses, die Zwischenrechnungslegung und die Stilllegung oder Fortführung des Unternehmens beschlossen werden. Eventuelle Anträge und Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten sind bis zum 05.09.2025 bei dem Insolvenzgericht einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Offenbach am Main
05.06.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 830/24
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Beautiful Business Consultancy GmbH, Martin-Behaim-Str. 12, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 56766),
vertreten durch:
1. Christopher Grassmann, Im Brühl 86, 63329 Ege…
Amtsgericht Offenbach am Main
05.06.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 830/24
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Beautiful Business Consultancy GmbH, Martin-Behaim-Str. 12, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 56766),
vertreten durch:
1. Christopher Grassmann, Im Brühl 86, 63329 Egelsbach, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Birk Becker, Am Bruchtor 1, 38100 Braunschweig,
wird heute um 11:17 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer, c/o MENTOR SOCIETÄT AG, Sophie-Scholl-Platz 4, D 63452 Hanau, Tel.: 06181/66993-0, Fax: 06181/66993-99.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 830/24
Am 05.06.2025 um 11:17 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Beautiful Business Consultancy GmbH, Martin-Behaim-Str. 12, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 56766), vertr. d.: 1. Christopher Grassmann, Im Brühl 86, 63329 Egelsbach, (Geschäftsführer…
Geschäftsnummer: 8 IN 830/24
Am 05.06.2025 um 11:17 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Beautiful Business Consultancy GmbH, Martin-Behaim-Str. 12, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 56766), vertr. d.: 1. Christopher Grassmann, Im Brühl 86, 63329 Egelsbach, (Geschäftsführer),.
Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer, c/o MENTOR SOCIETÄT AG, Sophie-Scholl-Platz 4, D 63452 Hanau, Tel.: 06181/66993-0, Fax: 06181/66993-99, bestellt worden.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich angeordnet.
Anmeldefrist: 19.08.2025.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 19.08.2025.
b) Der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Zudem wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,
< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem.
§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder
beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzver-
walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit
zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzver-
fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
1. wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
2. wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
3. wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
4. oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 05.09.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Hinweis:
Gemäß § 160 Absatz 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 06.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 8 IN 830/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Beautiful Business Consultancy GmbH, Martin-Behaim-Str. 12, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 56766), vertr. d.: 1. Christopher Grassmann, Im Brühl 86, 63329 Egelsbach, (Geschäftsführer), ist am 07.05.2025 gegen die Antragstellerin die…
Az.: 8 IN 830/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Beautiful Business Consultancy GmbH, Martin-Behaim-Str. 12, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 56766), vertr. d.: 1. Christopher Grassmann, Im Brühl 86, 63329 Egelsbach, (Geschäftsführer), ist am 07.05.2025 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer, c/o MENTOR SOCIETÄT AG, Sophie-Scholl-Platz 4, D 63452 Hanau, Tel.: 06181/66993-0, Fax: 06181/66993-99 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 07.05.2025
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