Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Trends & More Eyewear GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Passau HRB 6186
EUID
DED2803V.HRB6186
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 252/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Christina Koller
Adresse
Bahnhofstraße 40, 94032 Passau
Telefon
+49(851)98693920
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
05.09.2025 , 09:45 Uhr
Gläubigerversammlung Vergleich
10.07.2026 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Trends & More Eyewear GmbH ist anhängig. Vorläufige Maßnahmen wurden am 05.09.2025 angeordnet, wobei die Rechtsanwältin Christina Koller zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Im weiteren Verfahrensverlauf wird eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit der Gläubigerin Inomitec GmbH & Co.KG einberufen. Dieser Termin ist für den 10.07.2026 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: IN 252/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Trends & More Eyewear GmbH, Gruberfeld 3, 94081 Fürstenzell, vertreten durch den Geschäftsführer Kannler Josef
Registergericht: Amtsgericht Passau Registergericht Register-Nr.: HRB 6186
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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…
Az.: IN 252/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Trends & More Eyewear GmbH, Gruberfeld 3, 94081 Fürstenzell, vertreten durch den Geschäftsführer Kannler Josef
Registergericht: Amtsgericht Passau Registergericht Register-Nr.: HRB 6186
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 05.09.2025 um 09:45 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Christina Koller, Bahnhofstraße 40, 94032 Passau, Telefon: +49(851)98693920, Telefax: +49(851)98693922, Email: info@inso-koller.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Passau
Schustergasse 4
94032 Passau
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 05.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 252/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trends & More Eyewear GmbH, Gruberfeld 3, 94081 Fürstenzell, vertreten durch den Geschäftsführer Kannler Josef
Registergericht: Amtsgericht Passau Registergericht Register-Nr.: HRB 6186
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubi…
IN 252/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trends & More Eyewear GmbH, Gruberfeld 3, 94081 Fürstenzell, vertreten durch den Geschäftsführer Kannler Josef
Registergericht: Amtsgericht Passau Registergericht Register-Nr.: HRB 6186
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss eines zwischen der Insolvenzverwalterin und der Gläubigerin Inomitec GmbH & Co.KG, vertreten durch die Inomitec Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Michael Strenz, Passauer Straße 14, 94474 Vilshofen, ausgehandelten Vergleichs einzuholen
wird bestimmt auf
Freitag, 10.07.2026, 11:00 Uhr
Sitzungssaal 6, EG, Schustergasse 4, 94032 Passau
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Der Vergleich wird erhebliche Auswirkungen auf die Insolvenzmasse sowie die Befriedigungsaussichten sämtlicher Insolvenzgläubiger haben.
Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 25.06.2026
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