Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Treoes GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Wilhelm-Conrad-Röntgen-Str. 20, 56759 Kaisersesch
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 20848
EUID
DET2210V.HRB20848
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cochem
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Stefan Josef Rink
Adresse
Rotkehlchenweg 23, 56754 Roes
Termine & Fristen
Aufhebung
27.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind elektronische Installationen sowie erneuerbare Energien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Treoes GmbH, elektronische Installationen u. erneuerbare Energien, ist am 27.04.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Cochem. Rechtsbehelfe können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 9/16: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Treoes GmbH, elektronische Installationen u. erneuerbare Energien, Wilhelm-Conrad-Röntgen-Straße 20, 56759 Kaisersesch (AG Koblenz, HRB 20848), vertr. d.: Stefan Josef Rink, als Geschäftsführer der Fa. Treoes GmbH, Rotkehlchenweg 23, 56754 Roes, (Geschäftsführer),…
1 IN 9/16: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Treoes GmbH, elektronische Installationen u. erneuerbare Energien, Wilhelm-Conrad-Röntgen-Straße 20, 56759 Kaisersesch (AG Koblenz, HRB 20848), vertr. d.: Stefan Josef Rink, als Geschäftsführer der Fa. Treoes GmbH, Rotkehlchenweg 23, 56754 Roes, (Geschäftsführer), ist am 27.04.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cochem, Ravenéstraße 39, 56812 Cochem einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cochem, Ravenéstraße 39, 56812 Cochem ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cochem, 27.04.2026
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