Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Treppenlift-Aktiv GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Lilienthalstraße 146, Gebäude 9, Halle G+H, 34123 Kassel
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 19478
EUID
DEM1607.HRB19478
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
666 IN 184/24 e
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.08.2024 , 10:43 Uhr
Festsetzung Vergütung/Verwalter
31.03.2025
Prüfungstermin Stichtag
23.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Förderung, Entwicklung, Produktion, Einkauf, Marketing, Montage, Reparatur und Service sowie Handel von und mit Produkten und Dienstleistungen für Senioren und gehandicapte Menschen, insbesondere Treppenlifte, Hebebühnen, Plattformlifte, Senkrechtlifte und Aufzüge und alle anderen Waren und Dienstleistungen soweit sie keiner Genehmigung bedürfen. Dies gilt ebenso für alle Arten von sonstigen Waren und Dienstleistungen, die keiner Genehmigung bedürfen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Treppenlift-Aktiv GmbH ist das vorläufige Insolvenzverfahren nach einer Laufzeit von einem Monat abgeschlossen. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Martin Linsenbarth, hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, welche durch das Insolvenzgericht für angemessen befunden wurde. Die Teilungsmasse beläuft sich auf 40.730,98 Euro. Im Rahmen des Verfahrens ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Ein besonderer Prüfungstermin ist auf den 23.0_9.2025 bestimmt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Treppenlift-Aktiv GmbH ist anhängig. Am 19.08.2024 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Martin Linsenbarth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das vorläufige Verfahren ist nach einer Laufzeit von einem Monat abgeschlosse…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Treppenlift-Aktiv GmbH ist anhängig. Am 19.08.2024 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Martin Linsenbarth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das vorläufige Verfahren ist nach einer Laufzeit von einem Monat abgeschlossen worden. Durch Beschluss vom 31.03.2025 sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden, wobei eine Teilungsmasse von 40730,98 EUR zugrunde gelegt wurde. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 23.09.2025 bestimmt worden. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 184/24 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Treppenlift-Aktiv GmbH, Gebäude 9, Halle G+H, Lilienthalstraße 146, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 19478), vertr. d.: 1. Christine Flügel, Kellerwaldstraße 39, 34212 Melsungen, (Geschäftsführerin), 2. Ursula Merten, Elfgener Weg 35, 41515 Grevenbroich, (Ges…
666 IN 184/24 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Treppenlift-Aktiv GmbH, Gebäude 9, Halle G+H, Lilienthalstraße 146, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 19478), vertr. d.: 1. Christine Flügel, Kellerwaldstraße 39, 34212 Melsungen, (Geschäftsführerin), 2. Ursula Merten, Elfgener Weg 35, 41515 Grevenbroich, (Gesellschafterin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 23.09.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 18.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 666 IN 184/24 e. In dem Insolvenzverfahren Treppenlift-Aktiv GmbH, Gebäude 9, Halle G+H, Lilienthalstraße 146, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 19478), vertr. d.: 1. Christine Flügel, Kellerwaldstraße 39, 34212 Melsungen, (Geschäftsführerin), 2. Ursula Merten, Elfgener Weg 35, 41515 Grevenbroich, (Gesellscha…
Geschäfts-Nr.: 666 IN 184/24 e. In dem Insolvenzverfahren Treppenlift-Aktiv GmbH, Gebäude 9, Halle G+H, Lilienthalstraße 146, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 19478), vertr. d.: 1. Christine Flügel, Kellerwaldstraße 39, 34212 Melsungen, (Geschäftsführerin), 2. Ursula Merten, Elfgener Weg 35, 41515 Grevenbroich, (Gesellschafterin), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Martin Linsenbarth, DiLigens Rechtsanwälte & Insolvenzverwalter, Friedrichsplatz 11, 34117 Kassel, Tel.: 0561/473934-53, Fax: 0561/473934-59, E-Mail: info@diligens-rechtsanwaelte.de, Internet: www.diligens-rechtsanwaelte.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 06.02.25 beantragt seine Vergütung und Auslagen nebst Umsatzsteuer festzusetzen. Auf den Inhalt dieses Antrags wird insoweit Bezug genommen.
Die der Festsetzung zugrunde liegende Teilungsmasse beläuft sich auf 40730,98.
Der Berechnung des Insolvenzverwalters konnte insoweit gefolgt werden.
Der Anspruch des Insolvenzverwalters auf eine seiner Tätigkeit entsprechenden angemessenen Vergütung und Erstattung seiner Auslagen ergibt sich dem Grunde nach aus § 63 InsO.
Welche Vergütung als angemessen angesehen werden kann und welche Auslagen erstattungsfähig sind, bestimmt sich nach §§ 1 - 911 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung.
Im vorliegenden Fall wurde das vorläufige Insolvenzverfahren nach einer Laufzeit von 1 Monat abgeschlossen. Beantragt und festgesetzt wurde die Mindestvergütung
Das Insolvenzgericht hält die beantragte Vergütung, berechnet nach den Regelsätzen gemäß §§ 2, 3 InsVV, für angemessen und gerechtfertigt, ebenso die nach § 8 Absatz 3 InsVV beantragten Pauschalauslagen.
Die Umsatzsteuer war nach § 7 InsVV festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werdenDer vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung.
Amtsgericht Kassel, 31.03.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 184/24 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Treppenlift-Aktiv GmbH, Gebäude 9, Halle G+H, Lilienthalstraße 146, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 19478), vertr. d.: Christine Flügel, Kellerwaldstraße 39, 34212 Melsungen, (Geschäftsführerin), ist am 19.08.2024 um 10:43 Uhr die vorläufige Verwaltun…
666 IN 184/24 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Treppenlift-Aktiv GmbH, Gebäude 9, Halle G+H, Lilienthalstraße 146, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 19478), vertr. d.: Christine Flügel, Kellerwaldstraße 39, 34212 Melsungen, (Geschäftsführerin), ist am 19.08.2024 um 10:43 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Schuldners angeordnet worden. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Linsenbarth, DiLigens Rechtsanwälte & Insolvenzverwalter, Friedrichsplatz 11, 34117 Kassel, Tel.: 0561/473934-53, Fax: 0561/473934-59, E-Mail: info@diligens-rechtsanwaelte.de, Internet: www.diligens-rechtsanwaelte.de bestellt worden. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung.
Amtsgericht Kassel
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 184/24 e: Über das Vermögen der Treppenlift-Aktiv GmbH, Gebäude 9, Halle G+H, Lilienthalstraße 146, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 19478), vertr. d.: Christine Flügel, Kellerwaldstraße 39, 34212 Melsungen, (Geschäftsführerin), ist am 18.09.2024 um 10:01 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalte…
666 IN 184/24 e: Über das Vermögen der Treppenlift-Aktiv GmbH, Gebäude 9, Halle G+H, Lilienthalstraße 146, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 19478), vertr. d.: Christine Flügel, Kellerwaldstraße 39, 34212 Melsungen, (Geschäftsführerin), ist am 18.09.2024 um 10:01 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Martin Linsenbarth, DiLigens Rechtsanwälte & Insolvenzverwalter, Friedrichsplatz 11, 34117 Kassel, Tel.: 0561/473934-53, Fax: 0561/473934-59, E-Mail: info@diligens-rechtsanwaelte.de, Internet: www.diligens-rechtsanwaelte.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.11.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 17.12.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (05.11.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (17.12.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
> Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere Übermittlungswege
(§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 19.09.2024
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