Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Treverer GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 21853
EUID
DET2101V.HRB21853
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 95/18
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
07.11.2025
Besondere Gläubigerversammlung
05.12.2025
Forderungsanmeldefrist
11.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Treverer GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung das schriftliche Verfahren angeordnet. Es sind zwei Termine zur besonderen Gläubigerversimmung im schriftlichen Verfahren bestimmt: zunächst der 07.11.2025 und später der 05.12.2025. Der Termin am 07.11.2025 dient der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 InsO, konkret zur Veräußerung eines Grundstückes. Der spätere Termin am 05.12.2025 bezieht sich auf die Veräußerung des Grundstücks Treiser Straße 12, 56290 Mörsdorf zu einem Kaufpreis in Höhe von 90.000,00 Euro. Gemäß Hinweis gelten Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO auch dann als erteilt, wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Treverer GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet. Ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wur…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Treverer GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet. Ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wurde auf den 07.11.2025 festgesetzt, der der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters dient, insbesondere die Veräußerung eines Grundstücks. In einer weiteren Bekanntmachung wird ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung auf den 05.12.2025 bestimmt, der sich auf die Veräußerung des Grundstücks Treiser Straße 12, 56290 Mörsdorf zu einem Kaufpreis von 90.000,00 Euro bezieht. Für die Prüfung nachträglich angemeldeter Insolvenzforderungen kann bis zum 11.09.2026 Widerspruch erhoben werden. Der Schuldner wird vertreten durch Markus Labon.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 95/18: Insolvenzverfahren über das Vermögen der Treverer GmbH, Beratung v. gem. Organisationen, Treiser Straße 12, 56290 Mörsdorf (AG Bad Kreuznach, HRB 21853), vertr. d.: Markus Labon, Treiser Straße 12, 56290 Mörsdorf, (Geschäftsführer),:
Für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung wird das schrif…
3 IN 95/18: Insolvenzverfahren über das Vermögen der Treverer GmbH, Beratung v. gem. Organisationen, Treiser Straße 12, 56290 Mörsdorf (AG Bad Kreuznach, HRB 21853), vertr. d.: Markus Labon, Treiser Straße 12, 56290 Mörsdorf, (Geschäftsführer),:
Für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung wird das schriftliche Verfahren angeordnet worden.
Es ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren bestimmt auf
07.11.2025.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- zur Beschlussfassung über die Veräußerung eines Grundstückes.
-
- Der vollständige Beschluss kann durch Akteneinsicht zur Kenntnis genommen werden.
-
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 17.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 95/18: Insolvenzverfahren über das Vermögen der Treverer GmbH, Beratung v. gem. Organisationen, Treiser Straße 12, 56290 Mörsdorf (AG Bad Kreuznach, HRB 21853), vertr. d.: Markus Labon, Treiser Straße 12, 56290 Mörsdorf, (Geschäftsführer),:
Für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung wird das schrif…
3 IN 95/18: Insolvenzverfahren über das Vermögen der Treverer GmbH, Beratung v. gem. Organisationen, Treiser Straße 12, 56290 Mörsdorf (AG Bad Kreuznach, HRB 21853), vertr. d.: Markus Labon, Treiser Straße 12, 56290 Mörsdorf, (Geschäftsführer),:
Für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung wird das schriftliche Verfahren angeordnet.
Es ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
05.12.2025.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Veräußerung des Grundstücks Treiser Straße 12, 56290 Mörsdorf zu einem Kaufpreis in Höhe von 90.000,00 Euro.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 11.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 95/18 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Treverer GmbH, Beratung v. gem. Organisationen, Treiser Straße 12, 56290 Mörsdorf (AG Bad Kreuznach, HRB 21853), vertr. d.: Markus Labon, Treiser Straße 12, 56290 Mörsdorf, (Geschäftsführer),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderu…
3 IN 95/18 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Treverer GmbH, Beratung v. gem. Organisationen, Treiser Straße 12, 56290 Mörsdorf (AG Bad Kreuznach, HRB 21853), vertr. d.: Markus Labon, Treiser Straße 12, 56290 Mörsdorf, (Geschäftsführer),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 11.09.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 07.08.2026
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