Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Tri-Ergon Film- und Werbeagentur GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Walter-Werning-Straße 9, 33699 Bielefeld
Handelsregister
Amtsgericht Bielefeld HRB 33505
EUID
DER2101.HRB33505
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 685/24
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
01.10.2024 , 13:18 Uhr
Eröffnung
28.11.2024 , 14:05 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.01.2025
Berichtstermin
18.02.2025
Prüfungstermin
13.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist nunmehr die Herstellung und Betreuung von Ton-, Film-, Video-, Rundfunk- und Fernsehproduktionen, die Entwicklung von Kommunikationskonzepten für Print und Web und deren Umsetzung sowie die Erbringung von journalistischen und anderen Dienstleistungen im Medienbereich. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, solche zu erwerben sowie sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Interessen der Gesellschaft zu fördern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tri-Ergon Film- und Werbeagentur GmbH wurde am 28.11.2024 um 14:05 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 13.09.2024. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin war bereits am 01.10.2024 Rechtsanwältin Birgitt Pollmann bestellt worden, die nun als endgültige Insolvenzverwalterin ernannt wurde. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 28.01.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 18.02.2025. Unterlagen werden ab dem 04.02.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Am 03.12.2024 ist die Anzeige der Insolvenzverwalterin auf Masseunzulänglichkeit eingegangen.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tri-Ergon Film- und Werbeagentur GmbH wurde am 28.11.2024 um 14:05 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Grundlage ist ein Antrag der Schuldnerin vom 13.09.2024. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin war bereits am 01.10.2024 Rechtsanwältin Birgitt Pollman…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tri-Ergon Film- und Werbeagentur GmbH wurde am 28.11.2024 um 14:05 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Grundlage ist ein Antrag der Schuldnerin vom 13.09.2024. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin war bereits am 01.10.2024 Rechtsanwältin Birgitt Pollmann bestellt worden, die nun als endgültige Insolvenzverwalterin ernannt wurde. Die Anmeldefrist für Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 28.01.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 18.02.2025. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen einreichen. Die Unterlagen werden ab dem 04.02.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein besonderer Prüfungstermin für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen ist auf den 13.10.2026 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 685/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 33505 eingetragenen Tri-Ergon Film- und Werbeagentur GmbH, Walter-Werning-Str. 9, 33699 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. …
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 685/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 33505 eingetragenen Tri-Ergon Film- und Werbeagentur GmbH, Walter-Werning-Str. 9, 33699 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Holger Schettler, Bultkamp 160, 33611 Bielefeld und Herrn Dennis Blomeyer, Ehlentruper Weg 71 , 33604 Bielefeld
Geschäftszweig: Die Herstellung und Betreuung von Ton-, Film-, Video- Rundfunk- und Fersehproduktionen, die Entwiclung von Kommunikationskonzepten für Print und Web und deren Umsetzung
ist am 01.10.2024, um 13:18 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Birgitt Pollmann, Otto-Brenner-Str. 186, 33604 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 685/24
Amtsgericht Bielefeld, 01.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 685/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 33505 eingetragenen Tri-Ergon Film- und Werbeagentur GmbH, Walter-Werning-Str. 9, 33699 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Holger Sch…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 685/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 33505 eingetragenen Tri-Ergon Film- und Werbeagentur GmbH, Walter-Werning-Str. 9, 33699 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Holger Schettler, Bultkamp 160, 33611 Bielefeld und Herrn Dennis Blomeyer, Ehlentruper Weg 71 , 33604 Bielefeld
ist am 03.12.2024 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
43 IN 685/24
Amtsgericht Bielefeld, 04.12.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 685/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 33505 eingetragenen Tri-Ergon Film- und Werbeagentur GmbH, gegründet am 02.01.1989, Walter-Werning-Str. 9, 33699 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Holger Sche…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 685/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 33505 eingetragenen Tri-Ergon Film- und Werbeagentur GmbH, gegründet am 02.01.1989, Walter-Werning-Str. 9, 33699 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Holger Schettler, Bultkamp 160, 33611 Bielefeld und Herrn Dennis Blomeyer, Ehlentruper Weg 71 , 33604 Bielefeld
Geschäftszweig: Die Herstellung und Betreuung von Ton-, Film-, Video- Rundfunk- und Fersehproduktionen, die Entwiclung von Kommunikationskonzepten für Print und Web und deren Umsetzung
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 28.11.2024, um 14:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.09.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Birgitt Pollmann, Otto-Brenner-Str. 186, 33604 Bielefeld.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 18.02.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfa ls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) der Insolvenzverwalterin bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 04.02.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.111 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 685/24
Bielefeld, 28.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 685/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 33505 eingetragenen Tri-Ergon Film- und Werbeagentur GmbH, Walter-Werning-Str. 9, 33699 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Holger Sch…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 685/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 33505 eingetragenen Tri-Ergon Film- und Werbeagentur GmbH, Walter-Werning-Str. 9, 33699 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Holger Schettler, Bultkamp 160, 33611 Bielefeld und Herrn Dennis Blomeyer, Ehlentruper Weg 71 , 33604 Bielefeld
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.10.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.111 niedergelegt.
43 IN 685/24
Amtsgericht Bielefeld, 01.09.2026
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