Vorläufiges Insolvenzverfahren Nordrhein-Westfalen HRB 24515

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Insolvenzprofil

Trinkkost GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Schulstraße 2 a, 52146 Würselen
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 24515
EUID
DER3101.HRB24515

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
93 IN 127/21
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Name
Timon Ortloff

Termine & Fristen

Vergütungsantrag
04.06.2025
Beschlussdatum
14.01.2026

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Produktion, Vermarktung und der Vertrieb von Nahrungsmitteln, insbesondere Getränkepulvern sowie sämtliche damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern oder zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und andere Unternehmen zu gründen, zu erwerben und sich an solchen zu beteiligen. Sie kann Niederlassungen im In- und Ausland errichten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Trinkkost GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Aachen hat die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Grundlage für die Berechnung ist das Vermögen, auf das sich die Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt 85 % des Regelsatzes, was aufgrund der Fortführung des Geschäftsbetriebs sowie der Prüfung von Sanierungsmöglichkeiten als gerechtfertigt angesehen wird. Neben der Vergütung sind besondere Kosten als Auslagen zu erstatten oder ein Pauschbetrag in Höhe von 30 % der Regelvergütung zu gewähren. Vorliegend ist ein Pauschbetrag sowie die Auslagen für die Übertragung der Zustellungen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Tätigkeitsberichten und dem Vergütungsantrag vom 04.06.2025. Gegen die Festsetzung ist innerhalb von zwei Wochen die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung statthaft. Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise, da eine vollständige Veröffentlichung schützenswerte Interessen verletzen könnte. Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen einsehbar.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 127/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 24515 eingetragenen Trinkkost GmbH, Schulstr. 2 a, 52146 Würselen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Timon Ortloff, sind die Vergütung und die zu erstatt…

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