Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Triple F Logistics GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 122004
EUID
DEK1101.HRB122004
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 70/15
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
04.11.2026 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Triple F Logistics GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat einen Antrag auf Erlass der Restforderung aus einem Schuldanerkenntnis vom 02./07.2016 gestellt, der an die Voraussetzung geknüpft ist, dass der Drittschuldner 5.000,00 EUR zahlt. Zu diesem Antrag wurde eine Gläubigerversammlung anberaumt. Nimmt keine stimmberechtigte Gläubigerin oder kein stimmberechtigter Gläubiger teil, gilt die Zustimmung als erteilt. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 70/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 122004 eingetragenen Triple F Logistics GmbH, Schumacherwerder 1, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcel Verhaegen,
wird Termin für ei…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 70/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 122004 eingetragenen Triple F Logistics GmbH, Schumacherwerder 1, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcel Verhaegen,
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über den Antrag des Insolvenzverwalter dahingehend, dass dem Drittschuldner Herrn Marcel Haak, wohnhaft Feldhoopstücken 41a, 22529 Hamburg, wird unter der Voraussetzung der Zahlung von 5.000,00 EUR an den Insolvenzverwalter die Restforderung aus dem Schuldanerkenntnis vom 02./07.11.2016 erlassen.
bestimmt auf
Mittwoch, 04.11.2026, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 70/15
Amtsgericht Hamburg, 25.09.2026
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