Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Trost & Witt Hauptstr. 25 Herne GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Mittelweg 144, 20148 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 167912
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEK1101.HRB167912
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
71 IN 238/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Béla Knof
Adresse
Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
Telefon
040 808136212
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.09.2026 , 12:50 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der An- und Verkauf, die Verwaltung und die Vermietung von Immobilien, insbesondere des Grundstücks Hauptstraße 25 in Herne.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Immobilien
Subbranche
Grundstückshandel
Geschäftstätigkeit
An- und Verkauf, Verwaltung und Vermietung von Immobilien, insbesondere eines Grundstücks
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Pinneberg hat am 09.09.2026 auf Antrag der Schuldnerin, der Trost & Witt Hauptstr. 25 Herne GmbH, vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet. Zur Sicherung des Vermögens wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und die Verfügungsbeschränkung gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO verhängt. Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 238/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Trost & Witt Hauptstr. 25 Herne GmbH, Vogt-Schmidt-Straße 8 d, 25462 Rellingen, vertreten durch die Geschäftsführer Janina Ellen Sari, geb. Witt und Dennie-Alexander Trost
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRB 167912
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmäc…
71 IN 238/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Trost & Witt Hauptstr. 25 Herne GmbH, Vogt-Schmidt-Straße 8 d, 25462 Rellingen, vertreten durch die Geschäftsführer Janina Ellen Sari, geb. Witt und Dennie-Alexander Trost
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRB 167912
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LWS Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg, Gz.: MSC-8422-26/MSC/UM
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 09.09.2026 um 12:50 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Béla Knof, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg, Telefon: 040 808136212, Telefax: 040 808136250.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Pinneberg
Außenstelle
Osterbrooksweg 42 + 44
22869 Schenefeld
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 09.09.2026
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