Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TSM GmbH, eingetragenes Unternehmen im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 13907, ist eröffnet. Die Gesellschaft betreibt die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von Beflockungs- und Gummivulkanisationsanlagen. Der Geschäftsführer Herr Georgios Tsivikis vertritt die GmbH gesetzlich. Im Rahmen des laufenden Verfahrens hat das Amtsgericht Aachen einen Termin für eine Gläubigerversammlung angesetzt. Dieser Termin dient der Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß §§ 160, 161 InsO. Gegenstand der Beschlussfassung ist die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleiches mit dem geschäftsführenden Gesellschafter Herrn Georgios Tsivikis zur vollständigen und abschließenden Erledigung der gegen ihn geltend gemachten Geschäftsführerhaftungs- und Anfechtungsansprüche. Die Gläubigerversammlung ist am Montag, den 23. November 2026, um 10:00 Uhr im Sitzungssaal D 1.409 im ersten Obergeschoss des Gerichtsgebäudes in Aachen anberaumt. Sollte keine stimmberechtigte Gläubigerin oder kein stimmberechtigter Gläubiger teilnehmen, gilt die Zustimmung zu den besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO als erteilt. Gegen den Beschluss steht jedem Betroffenen der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen nach Zustellung bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingelegt werden muss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 51/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 13907 eingetragenen TSM GmbH, Leimberg 3, 52222 Stolberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Georgios Tsivikis, 52222 Stolberg
Geschäftszweig: Entwicklung,…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 51/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 13907 eingetragenen TSM GmbH, Leimberg 3, 52222 Stolberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Georgios Tsivikis, 52222 Stolberg
Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Beflockungs- und Gummivulkanisationsanlagen
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleiches mit dem geschäftsführenden Gesellschafter der Insolvenzschuldnerin, Herrn Georgios Tsivikis zur vollständigen und abschließenden Erledigung der gegen ihn geltend gemachten Geschäftsführerhaftungs- und Anfechtungsansprüche,
bestimmt auf
Montag, 23.11.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
92 IN 51/20
Amtsgericht Aachen, 02.10.2026
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