Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Tuchen, Jens
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Neuruppin HRA 2968
EUID
DEG1309.HRA2968
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 309/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
05.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Jens Tuchen, handelnd unter Jens Tuchen Malereibetrieb e. K., ist nach Abhaltung des Schlusstermins und nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Die Aufhebung erfolgt gemäß § 200 InsO. Gegen den Beschluss zur Aufhebung steht das Rechtsmittel der sofortigen Erinnerung offen, welches binnen zwei Wochen ab Zustellung beim Amtsgericht Neuruppin eingelegt werden kann. Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Jens Tuchen, geb. am 06.07.1982, Lindenstr. 5, 14662 Friesack, handelnd unter: Jens Tuchen Malereibetrieb e. K. (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRA 2968) mit Sitz in 16547 Birkenwerder
wird das Verfahren nach Abhaltung d…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Jens Tuchen, geb. am 06.07.1982, Lindenstr. 5, 14662 Friesack, handelnd unter: Jens Tuchen Malereibetrieb e. K. (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRA 2968) mit Sitz in 16547 Birkenwerder
wird das Verfahren nach Abhaltung des Schlusstermins und nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung bzgl. der Aufhebung des Verfahrens
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Erinnerung gegeben. Die sofortige Erinnerung ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache verfassten Erinnerungsschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 5. Dezember 2025
15 IN 309/18
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