Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
tumblerco Genuss GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Weißdornweg 2, 63303 Dreieich
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 47541
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1114.HRB47541
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 420/21
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Prüfung
27.10.2025
Schriftlicher Schlusstermin / Einreichungsfrist
19.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Genussmitteln und Zubehör sowie damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Handel mit Genussmitteln und Zubehör sowie damit verbundene Dienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der tumblerco Genuss GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 27.10.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Widerspruch erheben. Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der tumblerco Genuss GmbH ist eröffnet. Zunächst wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Gläubigern bis zum 27.10.2025 Widerspruchsmöglichkeiten gegen die Höhe, den Grund oder den Rang von Forderungen eingeräumt wurden…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der tumblerco Genuss GmbH ist eröffnet. Zunächst wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Gläubigern bis zum 27.10.2025 Widerspruchsmöglichkeiten gegen die Höhe, den Grund oder den Rang von Forderungen eingeräumt wurden. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde ein schriftlicher Schlusstermin zur Anhörung der Gläubiger über die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens nach § 207 InsO angesetzt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, Anträge und Einwendungen bis zum 19.10.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen. Das Verfahren bleibt jedoch ohne ausreichenden Vorschuss für die Verfahrenskosten in Höhe von mindestens 4.638,91 € eingestellt. Zudem wurde die Zustimmung zur Verteilung erteilt; zur Verteilung steht ein Betrag von 4.320,17 Euro vor Abzug der Verfahrenskosten zur Verfügung, während die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) bei 336.595,47 Euro liegt. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind durch Beschluss festgesetzt worden, wobei aufgrund der Masse von 9.185,82 € ein Abschlag von 8 % auf die Regelvergütung angewendet wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 420/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der tumblerco Genuss GmbH, Weißdornweg 2, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 47541), vertr. d.: Michael Christoph Schmidt, Weißdornweg 2, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfah…
8 IN 420/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der tumblerco Genuss GmbH, Weißdornweg 2, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 47541), vertr. d.: Michael Christoph Schmidt, Weißdornweg 2, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 27.10.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 01.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 420/21
In dem Insolvenzverfahren tumblerco Genuss GmbH, Weißdornweg 2, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 47541), vertreten durch: Michael Christoph Schmidt, Weißdornweg 2, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer),
wird schriftlicher Schlusstermin (§ 5 Absatz 2 InsO) zur
Anhörung der Gläubiger zur…
Geschäftsnummer: 8 IN 420/21
In dem Insolvenzverfahren tumblerco Genuss GmbH, Weißdornweg 2, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 47541), vertreten durch: Michael Christoph Schmidt, Weißdornweg 2, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer),
wird schriftlicher Schlusstermin (§ 5 Absatz 2 InsO) zur
Anhörung der Gläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens nach § 207 InsO,
Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18, 63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 19.10.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Vorschuss in Höhe von mindestens 4.638,91 € auf die Verfahrenskosten bis zum schriftlichen Schlusstermin geleistet wird.
Amtsgericht Offenbach am Main, 30.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 420/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der tumblerco Genuss GmbH, Weißdornweg 2, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 47541), vertr. d.: Michael Christoph Schmidt, Weißdornweg 2, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Verteilung erteilt.
Der vollständige Besch…
Geschäftsnummer: 8 IN 420/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der tumblerco Genuss GmbH, Weißdornweg 2, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 47541), vertr. d.: Michael Christoph Schmidt, Weißdornweg 2, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Verteilung erteilt.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach, 30.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 420/21
In dem Insolvenzverfahren tumblerco Genuss GmbH, Weißdornweg 2, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 47541), vertreten durch: Michael Christoph Schmidt, Weißdornweg 2, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht ein Betrag von 4.320,1…
Geschäftsnummer: 8 IN 420/21
In dem Insolvenzverfahren tumblerco Genuss GmbH, Weißdornweg 2, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 47541), vertreten durch: Michael Christoph Schmidt, Weißdornweg 2, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht ein Betrag von 4.320,17 Euro - vor Abzug der Verfahrenskosten - zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 336.595,47 Euro.
Amtsgericht Offenbach am Main, 30.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 420/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der tumblerco Genuss GmbH, Weißdornweg 2, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 47541), vertr. d.: Michael Christoph Schmidt, Weißdornweg 2, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss…
Geschäftsnummer: 8 IN 420/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der tumblerco Genuss GmbH, Weißdornweg 2, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 47541), vertr. d.: Michael Christoph Schmidt, Weißdornweg 2, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro Auslagen
3. XXXXX Euro Zustellungsauslagen
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Aufgrund der generierten Masse in Höhe von 9.185,82 € berechnet sich die Regelvergütung nach § 2 InsVV.
Vorliegend war ein Abschlag von der Regelvergütung gem. § 3 Abs. 2 Buchst. a) InsVV, der mit 8 % als angemessen angesehen wird, festzusetzen.
In der Gesamtschau ist die Festsetzung von 100 % der Regelvergütung den konkret entwickelten Tätigkeiten des Insolvenzverwalters angemessen.
Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Auslagenersatz nach § 8 InsVV.
Der Insolvenzverwalter kann anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, § 8 Abs. 3 S. 1 InsVV. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen, § 8 Absatz 3 S. 2 InsVV.
Für die Übertragung der Zustellungen im Sinne des § 8 Abs. 3 InsO gilt Nr. 9002 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz entsprechend, § 4 Abs. 2 InsVV.
Weiter hat der Insolvenzverwalter Anspruch auf Festsetzung der auf die Vergütung und Auslagen zu zahlenden Umsatzsteuer nach § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 30.07.2026.
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