Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Turn- und Sportgemeinschaft Bövinghausen 04 EV
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.V.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund VR 2195
EUID
DER2402.VR2195
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
253 IN 1022/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind
Adresse
Westenhellweg 92 - 94, 44137 Dortmund
Termine & Fristen
Eröffnung
26.02.2025 , 14:58 Uhr
Forderungsanmeldefrist
31.03.2025
Berichtstermin
06.05.2025 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
06.05.2025 , 10:30 Uhr
Prüfungsstichtag
04.03.2026
Prüfungsstichtag
25.03.2026
Prüfungsstichtag
06.05.2026
Prüfungsstichtag
15.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Turn- und Sportgemeinschaft Bövinghausen 04 e.V. ist am 26.02.2025 um 14:58 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ging am 25.07.2024 von einer Gläubigerin ein. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 31.03.2025. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 06.05.2025 um 10:30 Uhr angesetzt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf werden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Die Prüfungsstichtage für diese Forderungen sind der 04.03.2026, der 25.03.2026, der 06.05.2026 und der 15.07.2026. Bis zu diesen Terminen muss ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen, falls eine Forderung bestritten wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 1022/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Dortmund unter VR 2195 eingetragenen Verein Turn- und Sportgemeinschaft Bövinghausen 04 EV,
Provinzialstraße 307, 44388 Dortmund,
gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Ajhan Dza…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 1022/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Dortmund unter VR 2195 eingetragenen Verein Turn- und Sportgemeinschaft Bövinghausen 04 EV,
Provinzialstraße 307, 44388 Dortmund,
gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Ajhan Dzaferoski,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderung (hier: Rang 0 Nr. 28) wird im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 06.05.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.316 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
253 IN 1022/24
Amtsgericht Dortmund, 27.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 1022/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Dortmund unter VR 2195 eingetragenen Verein Turn- und Sportgemeinschaft Bövinghausen 04 EV,
Provinzialstraße 307, 44388 Dortmund,
gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Ajhan Dza…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 1022/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Dortmund unter VR 2195 eingetragenen Verein Turn- und Sportgemeinschaft Bövinghausen 04 EV,
Provinzialstraße 307, 44388 Dortmund,
gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Ajhan Dzaferoski,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderung (hier: Rang 0 Nr. 27) wird im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 25.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.316 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
253 IN 1022/24
Amtsgericht Dortmund, 02.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 1022/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Dortmund unter VR 2195 eingetragenen Verein Turn- und Sportgemeinschaft Bövinghausen 04 EV,
Provinzialstraße 307, 44388 Dortmund,
gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Ajhan Dza…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 1022/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Dortmund unter VR 2195 eingetragenen Verein Turn- und Sportgemeinschaft Bövinghausen 04 EV,
Provinzialstraße 307, 44388 Dortmund,
gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Ajhan Dzaferoski,
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (hier: Rang 0 Nr. 20 - 26) werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 04.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.308 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
253 IN 1022/24
Amtsgericht Dortmund, 21.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 1022/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Dortmund unter VR 2195 eingetragenen Verein Turn- und Sportgemeinschaft Bövinghausen 04 EV,
Provinzialstraße 307, 44388 Dortmund,
gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Ajhan Dza…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 1022/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Dortmund unter VR 2195 eingetragenen Verein Turn- und Sportgemeinschaft Bövinghausen 04 EV,
Provinzialstraße 307, 44388 Dortmund,
gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Ajhan Dzaferoski,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderung (hier: Rang 0 Nr. 29) wird im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.07.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.316 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
253 IN 1022/24
Amtsgericht Dortmund, 08.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 1022/24
Über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Dortmund unter VR 2195 eingetragenen Turn- und Sportgemeinschaft Bövinghausen 04 e.V., Provinzialstr. 307, 44388 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den 1. Vorstand Herrn Ajhan Dzaferoski und den 1. Geschäftsfü…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 1022/24
Über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Dortmund unter VR 2195 eingetragenen Turn- und Sportgemeinschaft Bövinghausen 04 e.V., Provinzialstr. 307, 44388 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den 1. Vorstand Herrn Ajhan Dzaferoski und den 1. Geschäftsführer Herrn Safet Dzaferoski
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 26.02.2025, um 14:58 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.07.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind, Westenhellweg 92 - 94, 44137 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 06.05.2025, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 14.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.308 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
253 IN 1022/24
Dortmund, 26.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 1022/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Dortmund unter VR 2195 eingetragenen Verein Turn- und Sportgemeinschaft Bövinghausen 04 EV, Provinzialstr. 307, 44388 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den 1. Vorstand Herr…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 1022/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Dortmund unter VR 2195 eingetragenen Verein Turn- und Sportgemeinschaft Bövinghausen 04 EV, Provinzialstr. 307, 44388 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den 1. Vorstand Herrn Ajhan Dzaferoski
ist am 16.09.2024, um 15:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind, Westenhellweg 92 - 94, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
253 IN 1022/24
Amtsgericht Dortmund, 16.09.2024
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