Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TVB Baudekoration GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 83816
EUID
DEM1103.HRB83816
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 1213/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Einstellung
09.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Sind Innen- und Außenputzarbeiten, Baudekorationen sowie Vollwärmeschutz (Isolierarbeiten).
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Baudekoration TVB GmbH (zuvor TVB Baudekoration GmbH), Stahlstraße 31, 65428 Rüsselsheim, ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.03.2026 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Ein Beschluss vom 09.03.2026 wurde am 12.06.2026 dahingehend berichtigt, dass der korrekte Name der Schuldnerin Baudekoration TVB GmbH lautet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 1213/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TVB Baudekoration GmbH, Stahlstraße 31, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 83816), vertr. d.: Kadir Bostaz, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Amt…
9 IN 1213/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TVB Baudekoration GmbH, Stahlstraße 31, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 83816), vertr. d.: Kadir Bostaz, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Darmstadt, 09.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 1213/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TVB Baudekoration GmbH, Stahlstraße 31, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 83816), vertr. d.: Kadir Bostaz, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 09.03.2026 berichtigt worden.
Statt TVB Baudekoration GmbH muss es richtig heißen: Baudekoration TV…
9 IN 1213/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TVB Baudekoration GmbH, Stahlstraße 31, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 83816), vertr. d.: Kadir Bostaz, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 09.03.2026 berichtigt worden.
Statt TVB Baudekoration GmbH muss es richtig heißen: Baudekoration TVB GmbH
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 12.06.2026
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