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Das Amtsgericht Düsseldorf hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TVM Europe GmbH die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Das Verfahren ist in der Phase der Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Verwalters.
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