Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Twesten & Sohn Ing. und Vermessungsbüro GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 121278
EUID
DEK1101.HRB121278
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Reinbek - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
8 IN 154/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Beschlussfassung Vergleich
12.10.2026 , 11:15 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Twesten & Sohn Ing.-und Vermessungsbüro GmbH ist anhängig. Das Registergericht Hamburg hat das Verfahren geführt, wobei die Schuldnerin durch ihren Geschäftsführer Heiner Marcus Roskothen vertreten wird. Der Verfahrensbevollmächtigte ist die Kanzlei reconomis Rechtsanwalts-GmbH in Bremen. Ein Beschluss des Amtsgerichts Reinbek bestimmt einen Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den Abschluss eines Vergleichs mit der D&O-Versicherung HISCOX SA, München, hinsichtlich der Deckung für die Geschäftsführerhaftung gegen den Geschäftsführer Herrn Claas-Friedrich Göbbe. Die Zustimmung gilt gemäß § 160 InsO als erteilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 154/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Twesten & Sohn Ing.-und Vermessungsbüro GmbH, Beselerplatz 3, 22607 Hamburg, vertreten durch den Geschäftsführer Heiner Marcus Roskothen
Registergericht: Registergericht Hamburg Register-Nr.: HRB 121278
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte…
8 IN 154/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Twesten & Sohn Ing.-und Vermessungsbüro GmbH, Beselerplatz 3, 22607 Hamburg, vertreten durch den Geschäftsführer Heiner Marcus Roskothen
Registergericht: Registergericht Hamburg Register-Nr.: HRB 121278
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte reconomis Rechtsanwalts-GmbH, Konrad-Zuse-Straße 8a, 28359 Bremen
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Beschluss:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den Abschluss eines Vergleichs mit der D&O- Versicherung, HISCOX SA, München, hinsichtlich der Deckung für die Geschäftsführerhaftung gegen den Geschäftsführer Herrn Claas- Friedrich Göbbe
wird bestimmt auf
Montag, 12.10.2026, 11:15 Uhr
Sitzungssaal 107, Amtsgericht Reinbek, Parkallee 6, 21465 Reinbek
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Reinbek
Parkallee 6
21465 Reinbek
einzulegen.
Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 4 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Reinbek - Insolvenzgericht - 14.09.2026
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