Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Twistcafe Germany GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Enderstr. 94, 01277 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 43983
EUID
DEU1104.HRB43983
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
532/557 IN 576/26
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Ralf Goethner
Adresse
Wasastraße 15, 01219 Dresden
Telefon
0351 340850
Termine & Fristen
Eröffnung
30.07.2026 , 12:10 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.09.2026
Einreichfrist Anträge und Widersprüche
27.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Bearbeitung von Teigwaren, deren Vertrieb und Franchise-Haltung, Betrieb einer Cafeteria und Konditorei sowie deren Vermietung und Instandhaltung und diesbezügliche Beratungsleistungen (mit Ausnahme der Rechts- und Steuerberatung).
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Twistcafe Germany GmbH ist am 30.07.2026 um 12:10 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Ralf Goethner ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 15.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen und Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Anträge, Stellungnahmen sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 27.10.2026 beim Amtsgericht Dresden einzureichen. Über das Prüfungsergebnis festgestellter Forderungen werden die Gläubiger nicht benachrichtigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/557 IN 576/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Twistcafe Germany GmbH, Enderstraße 94, 01277 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 43983
vertreten durch den Geschäftsführer Radek Klein
- wurde am 30.07.2026 um 12:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/557 IN 576/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Twistcafe Germany GmbH, Enderstraße 94, 01277 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 43983
vertreten durch den Geschäftsführer Radek Klein
- wurde am 30.07.2026 um 12:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Ralf Goethner, Wasastraße 15, 01219 Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 340850 Telefax: 0351 34085 5
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 15.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 27.10.2026 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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