Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
twmont42 UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 251744
EUID
DEF1103R.HRB251744
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlotten_burg
Aktenzeichen
3615 IN 4707/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner
Adresse
Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.07.2025 , 14:30 Uhr
Eröffnung
01.10.2025 , 15:00 Uhr
Berichtstermin
25.11.2025 , 09:35 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.12.2025
Prüfungstermin
17.02.2026 , 09:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der twmont42 UG (haftungsbeschränkt) wurden am 16.07.2025 vorläufige Maßnahmen zur Sicherung der Masse angeordnet und Dr. Sven Kirchner als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 01.10.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter hat am 02.10.2025 Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO angezeigt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 30.102.2025 schriftlich anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung ist für den 25.11.2025 anberaumt. Der Prüfungstermin findet am 17.02.2026 statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3615 IN 4707/25
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In dem Verfahren über den Antrag
twmont42 UG (haftungsbeschränkt), Eiswerderstraße 16-18, 13585 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Herter
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 251744
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das …
3615 IN 4707/25
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In dem Verfahren über den Antrag
twmont42 UG (haftungsbeschränkt), Eiswerderstraße 16-18, 13585 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Herter
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 251744
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 16.07.2025 um 14:30 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Herr Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner
Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen und auch über diese Konten zu verfügen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3615 IN 4707/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
twmont42 UG (haftungsbeschränkt), Eiswerderstraße 16-18, 13585 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Herter
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 251744
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 0…
3615 IN 4707/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
twmont42 UG (haftungsbeschränkt), Eiswerderstraße 16-18, 13585 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Herter
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 251744
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 02.10.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 09.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3615 IN 4707/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
twmont42 UG (haftungsbeschränkt), Eiswerderstraße 16-18, 13585 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Herter
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 251744
Geschäftszweig: Baugewerbe
- Schuldnerin -
hat da…
3615 IN 4707/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
twmont42 UG (haftungsbeschränkt), Eiswerderstraße 16-18, 13585 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Herter
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 251744
Geschäftszweig: Baugewerbe
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 01.10.2025 beschlossen:
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.10.2025 um 15.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner
Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 30.12.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 25.11.2025, 09:35 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 17.02.2026, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 06.10.2025
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