Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Tyren Trade UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Fürth HRB 17371
EUID
DED3304V.HRB17371
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Fürth
Aktenzeichen
IN 548/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stephan Meyer
Adresse
Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg
Termine & Fristen
Fristende Einwendungen
14.03.2024
Aufhebung
19.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tyren Trade UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Eckental ist durch verschiedene Verfahrensschritte gekennzeichnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stephan Meyer hat die Vergütung und Auslagen nach Antrag vom 08.08.2023 festsetzen lassen. Im Rahmen des Verfahrens wurden Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Vermögensgegenstände bis zum 14.08.2024 ermöglicht. Die Masse weist eine Differenz zwischen den Masseverbindlichkeiten von 628,23 EUR und der voraussichtlich verfügbaren Verteilungsmasse von 493,19 EUR auf, weshalb an die Insolvenzgläubiger keine Zahlung erfolgt. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 23.310,84 EUR steht ein Betrag von 1.183,59 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Das Verfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung am 19.12.2025 aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 548/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Tyren Trade UG (haftungsbeschränkt), Lilienstraße 46, 90542 Eckental, vertreten durch den Geschäftsführer Weber David, geb. Nauen
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 17371
- Schuldnerin -
|
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhal…
IN 548/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Tyren Trade UG (haftungsbeschränkt), Lilienstraße 46, 90542 Eckental, vertreten durch den Geschäftsführer Weber David, geb. Nauen
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 17371
- Schuldnerin -
|
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n am 19.12.2025.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 19.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 548/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Tyren Trade UG (haftungsbeschränkt), Lilienstraße 46, 90542 Eckental, vertreten durch den Geschäftsführer Weber David, geb. Nauen
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 17371
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Ausl…
IN 548/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Tyren Trade UG (haftungsbeschränkt), Lilienstraße 46, 90542 Eckental, vertreten durch den Geschäftsführer Weber David, geb. Nauen
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 17371
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stephan Meyer, Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 08.08.2023.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 11.437,00 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 01.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 548/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Tyren Trade UG (haftungsbeschränkt), Lilienstraße 46, 90542 Eckental, vertreten durch den Geschäftsführer Weber David, geb. Nauen
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 17371
- Schuldnerin -
1. Die Durchführung des Einstellungstermin…
IN 548/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Tyren Trade UG (haftungsbeschränkt), Lilienstraße 46, 90542 Eckental, vertreten durch den Geschäftsführer Weber David, geb. Nauen
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 17371
- Schuldnerin -
1. Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 14.03.2024
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Fürth erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind voraussichtlich 493,19 € Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind 628,23 € Masseverbindlichkeiten.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 01.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 548/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Tyren Trade UG (haftungsbeschränkt), Lilienstraße 46, 90542 Eckental, vertreten durch den Geschäftsführer Weber David, geb. Nauen
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 17371
- Schuldnerin -
|
Für die festgestellten Forderungen in …
IN 548/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Tyren Trade UG (haftungsbeschränkt), Lilienstraße 46, 90542 Eckental, vertreten durch den Geschäftsführer Weber David, geb. Nauen
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 17371
- Schuldnerin -
|
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 23.310,84 EUR steht ein Betrag von 1.183,59 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 13.10.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.