Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 10125
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
U-Tec GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Siegstraße 89, 57250 Netphen
Handelsregister
Amtsgericht Siegen HRB 10125
EUID
DER2909.HRB10125
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 135/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Holger Käs
Adresse
Braugasse 7, 35390 Gießen
Telefon
0641 9324338
Termine & Fristen
Eröffnung
04.10.2024 , 11:04 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.11.2024
Berichtstermin
19.12.2024 , 13:30 Uhr
Prüfungstermin
19.12.2024 , 13:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel mit Förderanlagen und deren Montage einschließlich aller damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden sowie artverwandten Geschäften.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Siegen hat am 04.10.2024 um 11:04 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der U-Tec GmbH eröffnet. Das Verfahren wurde auf Antrag der Schuldnerin wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eingeleitet, wobei der Antrag bereits am 01.08.2024 bei Gericht einging. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Käs ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.11.2024 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 19.12.2024 um 13:30 Uhr im Amtsgericht Siegen angesetzt. In dieser Versammlung werden unter anderem über die Veräußerung des Unternehmens für 25.000,00 Euro sowie weitere besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen. Der Liquidationswert wird mit 14.696,00 Euro angegeben, der Fortführungswert läge bei 34.610,00 Euro, wobei der Geschäftsbetrieb bereits eingestellt ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 135/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 10125 eingetragenen U-Tec GmbH, Siegstraße 89, 57250 Netphen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Günter Ullrich,
Geschäftszweig: Der Handel mit Förderanlagen und deren Mont…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 135/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 10125 eingetragenen U-Tec GmbH, Siegstraße 89, 57250 Netphen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Günter Ullrich,
Geschäftszweig: Der Handel mit Förderanlagen und deren Montage einschließlich aller damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden sowie artverwandten Geschäften.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 04.10.2024, um 11:04 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 01.08.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Holger Käs, Braugasse 7, 35390 Gießen, Telefon: 0641 9324338, Fax: 0641 9324350.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.11.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 19.12.2024, 13:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Erdgeschoss, Sitzungssaal 010.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
für einen Kaufpreis in Höhe von 25.000,00 Euro.
Der Liquidationswert liegt bei 14.696,00 Euro.
Der Fortführungswert läge bei 34.610,00 Euro, der Geschäftsbetrieb
ist jedoch bereits eingestellt.
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
nämlich:
a. die Aufnahme eines Aktivprozesses bezüglich restlichen Werklohns in Höhe von 91.720,62 Euro. Das Gericht hat den Parteien einen Vergleichsvorschlag von 50 % unterbreitet.
b. Die Anhängigmachung eines Rechtsstreits über ausstehende Forderungen in Höhe von 103.052,67 Euro.
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 29.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
25 IN 135/24
Amtsgericht Siegen, 04.10.2024
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