Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
UDE-Bau UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB 62230
EUID
DET3104V.HRB62230
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
Aktenzeichen
355/24 Lu
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Asanoski Ude
Adresse
Frankenstraße 7, 67059 Ludwigshafen am Rhein
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
13.02.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der UDE-Bau UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein hat diese Anzeige am 13.02.2025 bekannt gegeben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 d IN 355/24 Lu: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UDE-Bau UG (haftungsbeschränkt), Frankenstraße 7, 67069 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 62230), vertr. d.: Asanoski Ude, Frankenstraße 7, 67059 Ludwigshafen am Rhein, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO ange…
3 d IN 355/24 Lu: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UDE-Bau UG (haftungsbeschränkt), Frankenstraße 7, 67069 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 62230), vertr. d.: Asanoski Ude, Frankenstraße 7, 67059 Ludwigshafen am Rhein, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, 13.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein, den 29.10.2024
Aktenzeichen: 3 d IN 355/24 Lu
Durch Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Ludwigshafen am Rhein wird zum 29.10.2024, 17:00 Uhr, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin UDE-Bau UG (haftungsbeschränkt), Frankenstraße 7, 67…
Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein, den 29.10.2024
Aktenzeichen: 3 d IN 355/24 Lu
Durch Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Ludwigshafen am Rhein wird zum 29.10.2024, 17:00 Uhr, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin UDE-Bau UG (haftungsbeschränkt), Frankenstraße 7, 67069 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 62230),
vertreten durch:
Asanoski Ude, Frankenstraße 7, 67059 Ludwigshafen am Rhein, (Geschäftsführer), wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt: Rechtsanwalt Andreas Hendriock, Hermsheimer Straße 3, 68163 Mannheim,
Gemäß § 80 InsO geht das Recht der Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über. Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten.
Die Gläubiger der Schuldnerin werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden (§ 28 Abs. II InsO).
Dies ist ein Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 EuInsVO, Verordnung (EU) 2015/848 des Rates der Europäischen Union vom 20.05.2015 (ABIEG L 141/19).
Gem. § 5 Abs. 2 InsO wird das schriftliche Verfahren durchgeführt. Die Forderungen werden am 20.01.2025 geprüft. Anträge zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalters sowie über die in den §§ 35 Abs. 2, 66, 68, 100, 149, 157, 160, 162, 207, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten und Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen schriftlich bis zu diesem Termin bei Gericht eingegangen sind. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis spätestens 02.12.2024 bei dem Insolvenzverwalter in zweifacher Ausfertigung anzumelden. Die angemeldeten Forderungen liegen ab dem 23.12.2024 und der Bericht des Insolvenzverwalters ab dem 3. Tag vor dem Termin auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Hinweise: Gläubiger, deren Forderung im Prüfungstermin festgestellt wird, erhalten hierüber keine Benachrichtigung.
Im weiteren Verfahren erfolgen Bekanntmachungen nur noch unter www.insolvenzbekanntmachungen.de und können dort kostenfrei abgerufen werden (§ 9 Abs. 3 InsO).
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Für die Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung in alter Fassung für Insolvenzanträge, die bis 31.6.2014 gestellt wurden, gilt das Vorstehende mit der Maßgabe, dass die Frist mit Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung zu laufen beginnt. Für Insolvenzanträge, die ab dem 1.7.2014 gestellt wurden, ist § 287a der Insolvenzordnung neuer Fassung anwendbar; hier gilt das Gleiche.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden. Des Weiteren wird auf die Erklärungspflicht zur evtl. Selbständigkeit der Schuldnerin gem. § 35 InsO hingewiesen.
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