Trockenbau, Montage von vorgefertigten Baufertigteilen (Fenster, Türen,Zargen u.a.) und deren Einzelhandel.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ün Bau UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Baunatal ist am 15.04.2024 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kögel. Gläubiger wurden aufgefordert, Forderungen bis zum 21.05.2024 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin findet am 02.07.2024 statt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde durch Beschluss vom 13.08.2025 angeordnet, die Prüfung nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren durchzuführen. Der Stichtag für den Widerspruch gegen nachträglich angemeldete Forderungen ist auf den 13.10.2025 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 254/23 e: Über das Vermögen der Ün Bau UG (haftungsbeschränkt), Im Hörnchen 5, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 18399), vertr. d.: Fuat Ün, als GF der Ün Bau UG (haftungsbeschränkt), Im Hörnchen 5, 34225 Baunatal, (Geschäftsführer), ist am 15.04.2024 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzve…
666 IN 254/23 e: Über das Vermögen der Ün Bau UG (haftungsbeschränkt), Im Hörnchen 5, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 18399), vertr. d.: Fuat Ün, als GF der Ün Bau UG (haftungsbeschränkt), Im Hörnchen 5, 34225 Baunatal, (Geschäftsführer), ist am 15.04.2024 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kögel, Schulstraße 9, 35083 Wetter, Tel.: 06423-9400-15, Fax: 06423-9400 20, E-Mail: wetter@ww-inso.de, Internet: www.ww-inso.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 21.05.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 02.07.2024, 10:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Abschluss eines Vergleichs zur Beilegung eines Rechtsstreits (der Vergleich kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden),
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 18.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 254/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ün Bau UG (haftungsbeschränkt), Im Hörnchen 5, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 18399), vertr. d.: Fuat Ün, als GF der Ün Bau UG (haftungsbeschränkt), Im Hörnchen 5, 34225 Baunatal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeld…
666 IN 254/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ün Bau UG (haftungsbeschränkt), Im Hörnchen 5, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 18399), vertr. d.: Fuat Ün, als GF der Ün Bau UG (haftungsbeschränkt), Im Hörnchen 5, 34225 Baunatal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.10.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 13.08.2025
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