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Insolvenzprofil
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die Geschäftsführung und die Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafter bei anderen Gesellschaften, insbesondere die Geschäftsführung und die Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin bei der HALMA GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Ulm
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HALMA Verwaltungs GmbH in Ulm ist eröffnet. Das Registergericht Ulm hat die Prüfung der bis zum 17.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten haben Gelegenheit, bis zum selben Datum den Forderungsanmeldungen beim Insolvenzgericht schriftlich zu widersprechen. Ein Widerspruch ist formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abzugeben; eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine separate Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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