Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 351816
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Insolvenzprofil
UMWELTSCHUTZ UBP AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Industriestr. 50 b, 69190 Walldorf
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 351816
EUID
DEB8535.HRB351816
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
82 IN 21/12
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Franz Bruckner
Rolle
Geschäftsführer
Termine & Fristen
Aufhebung
10.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Beratung von Kommunen und Unternehmen, sowie die Forschung und Entwicklung in allen Belangen des Umweltschutzes; die Erfassung und Bewertung von Kenngrößen in Boden, Wasser und Luft, sowie die Erarbeitung von gegebenenfalls notwendigen Konzepten zur Situationsverbesserung und Begleitung der konzipierten Maßnahmen; die Entwicklung, der Vertrieb und die Betreuung von Umweltinformationssystemen; die Planung, die Errichtung und der Betrieb von Energieerzeugungsanlagen auf der Basis emeuerbarer Energien, von Anlagen zur Herstellung und Verwertung von Brennstoffen aus Biomasse, sowie zur Aufbereitung von Abwässern und Abfällen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der UMWELTSCHUTZ UBP AG, vertreten durch Geschäftsführer Franz Bruckner, ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Heidelberg.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
82 IN 21/12
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
UMWELTSCHUTZ UBP AG, Industriestr. 50 b, 69190 Walldorf, vertreten durch den Geschäftsführer Franz Bruckner
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 351816
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusst…
82 IN 21/12
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
UMWELTSCHUTZ UBP AG, Industriestr. 50 b, 69190 Walldorf, vertreten durch den Geschäftsführer Franz Bruckner
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 351816
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 10.07.2026
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